Amtsgericht Bingen am Rhein

Amtsgericht in Rheinland-Pfalz
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Das Amtsgericht Bingen am Rhein ist ein Amtsgericht mit Sitz in Bingen am Rhein und eines von vier Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Mainz.

Amtsgerichtsgebäude in Bingen am Rhein
Baudetail

Örtliche Zuständigkeit

Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Bingen und Ingelheim am Rhein sowie alle Gemeinden der Verbandsgemeinden Gau-Algesheim, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen.

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Bingen am Rhein ist das Landgericht Mainz übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Koblenz.

Geschichte

Gründung

Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb die Friedensgerichte auf, die bis dahin für die erstinstanzliche Rechtsprechung in dessen Provinz Starkenburg zuständig gewesen waren. Funktional ersetzt wurden sie durch Amtsgerichte.[1] Das Amtsgericht Bingen am Rhein wurde dem Bezirk des Landgerichts Mainz zugeordnet, dem wiederum das Oberlandesgericht Darmstadt übergeordnet war.[2]

Bezirk

Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Bingen am Rhein setzte sich wie folgt zusammen[3]:

GemeindeHerkunftZugangAbgangNach
AspisheimFriedensgericht Ober-Ingelheim1879
BingenFriedensgericht Bingen1879
BüdesheimFriedensgericht Bingen1879
DietersheimFriedensgericht Bingen1879
DromersheimFriedensgericht Bingen1879
GaulsheimFriedensgericht Bingen1879
GensingenFriedensgericht Bingen1879
GrolsheimFriedensgericht Bingen1879
HorrweilerFriedensgericht Ober-Ingelheim1879
KemptenFriedensgericht Bingen1879
OckenheimFriedensgericht Bingen1879
SponsheimFriedensgericht Bingen1879

Weitere Entwicklung

Mit der Abspaltung des linksrheinisch gelegenen Teils von Hessen und dessen Zuordnung zur Französischen Besatzungszone nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Oberlandesgericht Koblenz statt des Oberlandesgerichts Darmstadt für den Landgerichtsbezirk Mainz und damit auch das Amtsgericht Bingen am Rhein zuständig.

Gebäude

Das Gerichtsgebäude in der Mainzer Straße 52 in Bingen am Rhein ist ein neoklassizistisches Gebäude aus dem Jahr 1938 und ein Kulturdenkmal aufgrund des rheinland-pfälzischen Denkmalschutzgesetzes. Es steht damit unter Denkmalschutz.

Es gibt in Rheinland-Pfalz zwei weitere Gebäude, an denen eine Reichsadler-Figur zu sehen ist:je eine Adlerfigur am Finanzamt Alzey und eine am Finanzamt Mainz. Letztere lässt sich nicht zeitlich genau der NS-Zeit zuordnen.[4] Das Telehaus in Mainz wurde 1928 bis 1930 gebaut.[5]

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Commons: Amtsgericht Bingen am Rhein – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

49° 58′ 6,1″ N, 7° 54′ 21,5″ O