Personenkraftwagen

mehrspurige Fahrzeuge mit eigenem Antrieb zum vorwiegenden Zwecke der Personenbeförderung
(Weitergeleitet von PKW)

Ein Personenkraftwagen (abgekürzt Pkw), in der Schweiz Personenwagen (PW), ist ein mehrspuriges, für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit eigenem Antrieb zum vorwiegenden Zweck der Personenbeförderung. Im Alltag werden Personenkraftwagen auch Auto (kurz für Automobil) bzw. technisch Kraftwagen genannt. Die meisten Pkw werden im Individualverkehr verwendet. Busse und Lastkraftwagen (Lkw) gelten nicht als Pkw.

Beispiel eines Personenkraftwagens: ein Audi A8L

Definitionen

Europäische Union

Personenkraftwagen sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern nach der Richtlinie 2007/46/EG. Es sind – etwa in Deutschland nach der gesetzlichen Definition in § 4 Abs. 4 PBefG – Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind. Dies entspricht der Klasse M1 der Richtlinie 2007/46/EG. Des Weiteren zählen sie zu den mehrspurigen Fahrzeugen, die nur auf dafür vorgesehenen Verkehrsflächen geführt werden dürfen.

Rechtliche Voraussetzung, einen Personenkraftwagen zu führen, ist – heute EU-weit einheitlich – ein Führerschein, und eine Fahrerlaubnis der Klasse B (was allgemein zum Führen von Kraftfahrzeugen unter 3,5 Tonnen und maximal acht Sitzen zusätzlich zum Fahrersitz berechtigt). Ausnahmen gibt es für drei- bzw. vierrädrige Leichtfahrzeuge, soweit man diese als Personenwagen versteht. Rechtliche Voraussetzung, den Personenkraftwagen im Straßenverkehr einzusetzen, ist außerdem die Zulassung zum Straßenverkehr (Zulassungsbescheinigungen und Kraftfahrzeugkennzeichen).

Die höchstzulässige Zahl der in einem Pkw zu befördernden Personen ist seit 2009 gesetzlich geregelt. Danach dürfen nur noch so viele Personen befördert werden, wie Sicherheitsgurte im Auto vorhanden sind. Bei Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte (zum Beispiel Oldtimer) sind maximal so viele Mitfahrer erlaubt, wie es laut Fahrzeugpapieren Sitzplätze gibt (§ 21 Abs. 1 StVO).

Pkw-Modelle werden in verschiedene Fahrzeugklassen und Bauarten eingeteilt.

Nota bene (Hinweis) zum Wortgebrauch: Bei der Abkürzung kann der Genitiv laut Duden ohne oder mit s gebildet werden: des Pkw oder des Pkws. Dasselbe gilt für den Plural: die Pkw oder die Pkws.[1]

Schweiz

Gemäß Art. 11 Abs. 2a VTS ist ein Personenwagen (PW) ein leichtes Automobil, amtlich Motorwagen, der Klasse M1 gemäss Richtlinie 2007/46/EG zum Personentransport mit höchstens neun Sitzplätzen einschliesslich Führer bis 3500 Kilogramm. Der entsprechende Begriff lautet im Schweizer Recht im französischen voiture de tourisme und im italienischen automobil. Die Definition lehnt sich, da auf die EG-Klasse M1 verwiesen wird, an die EU-Definition an, ergänzt um einige Besonderheiten, beispielsweise sind Lichter amerikanischer Bauart wie rote Blinklichter (Anhang 10 VTS) zugelassen.

Verbote von Verbrennungsmotoren

Mehrere Länder planen Verbote für Personenkraftwagen mit Verbrennungsmotor. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht.[2]

LandRegionBeginnDieselBenzinVerbotsart
Athiopien  Äthiopienlandesweit2024 Importverbot[3]
Belgien  BelgienBrüssel2030 Fahrverbot
China Volksrepublik  Volksrepublik ChinaProvinz Hainan2019 Verkaufsverbot
Danemark  Dänemarklandesweit2030 Verkaufsverbot
Frankreich  Frankreichlandesweit2040 Verkaufsverbot
Vereinigtes Konigreich  Vereinigtes Königreichlandesweit2040 Verkaufsverbot
Irland  Irlandlandesweit2030 Zulassungsverbot
Island  Islandlandesweit2030 Zulassungsverbot
Israel  Israellandesweit2030 Verkaufsverbot
Italien  ItalienRom2024 Fahrverbot
Niederlande  Niederlandelandesweit2030 Zulassungsverbot
Norwegen  NorwegenOslo2025 Fahrverbot
Spanien  Spanienlandesweit2050 Fahrverbot
Schweden  Schwedenlandesweit2030 Verkaufsverbot
Taiwan  Taiwanlandesweit2040 Fahrverbot
Vereinigte Staaten  Vereinigte StaatenKalifornien2035 Verkaufsverbot

Am 14. Februar 2023 beschloss das Europäische Parlament, dass ab 2035 nur noch emissionsfreie Fahrzeuge zugelassen werden.[4][5][6][7] Die Zustimmung des Rates der Europäischen Union erfolgte im März 2023.[8] Die EU-Mitgliedstaaten haben am 28. März 2023 ihre Zustimmung gegeben.[9][10] Es sollen neben Elektroautos nur noch Neuwagen mit Verbrennungsmotoren für klimaneutrale Kraftstoffe (E-Fuels) zugelassen werden.[11] In der Schweiz wurde ein Verkaufsverbot von neuen Autos und leichten Nutzwagen mit Verbrennungsmotor ab dem Jahr 2035 am 15. März 2023 vom Nationalrat abgelehnt.[12]

Wirkungsgrade und Emissionen eines PKW

PKW-Wirkungsgrade und -Emissionen.

Ein PKW mit Verbrennungsmotor muss hinsichtlich seines Wirkungsgrades und seiner Emissionen verschiedene Faktoren berücksichtigen. Ein großer Teil dieser Verluste fallen bei Elektrofahrzeugen (CO2, Verbrennung) weg, oder werden sehr stark reduziert (Getriebe). Verluste durch Rollwiderstand, bzw. Emissionen wie Abrollgeräusche oder Flächenverbrauch ändern sich bei Elektrofahrzeugen kaum.

Wirkungsgrade und Emissionen eines PKW:

  • Abgase (giftig/klimaschädlich)
  • Feinstaubemission
  • Reifenabrieb
  • Motorlärm
  • Reifenabrollgeräusche
  • Treibstoffemissionen flüchtiger Bestandteile

Siehe auch

Portal: Auto und Motorrad – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Auto und Motorrad

Weblinks

Wiktionary: Personenkraftwagen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Pkw – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise