Derivativer Eigentumserwerb

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springenZur Suche springen

Unter derivativem Eigentumserwerb versteht man den Erwerb des Eigentums an einer Sache durch Rechtsgeschäft im Gegensatz zum originären Eigentumserwerb. Das Eigentum ist also von dem Eigentum des vorherigen Eigentümers abgeleitet.

Siehe auchQuelltext bearbeiten

WeblinksQuelltext bearbeiten

  • Österreich: Heinz Barta: Grundriss des Zivilrechts. Kapitel 2B. Die Lehre von Titel und Modus Webdokument, www.uibk.ac.at

Navigationsmenü