Diskussion:Modernisierung (Mietrecht)

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 217.255.139.35

Wie sieht es mit der Kostenumlage für den Mieter aus, wenn durch die Instandhaltung/setzung - hier die Erneuerung der Fenster - gleichzeitig eine Modernisierung durch Thermopedenfenster erfolgt?

In diesem Fall müssen die Kosten trotzdem getrennt ermittelt und abgerechnet werden, ansonsten würde dieses ein Strafbestand darstellen

und wie sieht es aus, wenn der gesetzgeber den wohnungsstandard ändert und änderungen verlangt (z.B. einbau von rauchmelder). Sind solche standards nicht im mietspiegel bereits einbezogen?--217.255.139.35 10:01, 8. Mär. 2017 (CET)