Fernpilot

Fahrzeugführer, der nicht an Bord des Luftfahrzeuges befindlich ist; natürliche Person, welche das Unbemannte Luftfahrzeug tatsächlich steuert

Fernpilot (Drohnenpilot[1]) ist ein Fahrzeugführer, der ein unbemanntes Luftfahrzeug per Telemetrie steuert.[2]

Fernpiloten bei der Grenzüberwachung mit unbemannten Luftfahrzeugen, die mit Videokameras und Datenübertragung ausgestattet sind (U.S. Customs and Border Protection)

Die Aufgaben umfassen unter anderem die Verantwortung für den Flugbetrieb (beispielsweise Kursüberwachung, Luftraumbeobachtung, die Überwachung des Flugbetriebs per Sichtverbindung (VLOS), die meteorologischen Bedingungen, die Minimierung von Luft- und Bodenrisiken), den technischen Zustand des Fluggeräts einschließlich ausreichender technischer Energiequellen, und Good Airmanship[2] sowie der Rechtsnormen (beispielsweise Kollisionsverhütung, Maximalflughöhen).

EU-Fernpiloten-Kompetenznachweis

Fernpiloten-Kompetenznachweis für die Kategorien A 1 und A3 (Deutschland)

Seit 2019 ist ein Kompetenznachweis, umgangssprachlich EU-Drohnenführerschein, in EU-Ländern zum Steuern von Multicoptern erforderlich (ausgenommen Fahrzeuge, die unter die EU-Spielzeugverordnung fallen). Es gibt zahlreiche Klassen, je nach Fahrzeugtyp (Gewicht) und Einsatzgebiet.[3]

In Deutschland wird der Nachweis vom Luftfahrt-Bundesamt nach erfolgreicher Beantwortung von Testfragen sowie ggfs. durch Nachweisung von Selbsttrainings online erteilt. In Österreich erfolgt dies durch Austro Control.

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise