Günther von Seherr-Thoß

preußischer Verwaltungsjurist, Landrat und Regierungspräsident

Hans Günther Ferdinand Stanislaus Freiherr von Seherr-Thoß (* 18. Juli 1859 in Pleß, Oberschlesien; † 1926) war preußischer Fideikommißbesitzer, Verwaltungsjurist und Landrat sowie Regierungspräsident in Liegnitz (1902–1915).

Leben

Herkunft

Seine Eltern waren Stanislaus Ferdinand Sigismund Freiherr von Seherr-Thoss (1827–1907)[1], Landrat vom Kreis Pleß und Marie Charlotte Albertine Elisabeth Knappe von Knappstädt.

Werdegang

Er begann 1880 als Gerichtsreferent, 1882 als Regierungsreferent in Oppeln, 1885 als Regierungsassessor in Frankfurt a. d. Oder. 1887 wurde Freiherr von Seherr-Thoß zum Landrat vom Landkreis Grünberg i. Schles. ernannt und amtierte bis 1892. Anschließend wechselte er als Geheimer Regierungsrat in das preußische Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. 1896 brachte er es zum Geheimen Oberregierungsrat und wurde 1902 zum Regierungspräsidenten in Liegnitz ernannt.

Günther Freiherr von Seherr-Thoß war zudem Kammerherr, Deichhauptmann, Geheimer Rat sowie Vortragender Rat im preußischen Ministerium für Landwirtschaft sowie Rittmeister der Reserve des Leib-Kürassier-Regiments „Großer Kurfürst“ (Schlesisches) Nr. 1.[2]

Er war Mitglied des Corps Saxo-Borussia Heidelberg und des Corps Borussia Bonn.[3]

Familie

Freiherr von Seherr-Thoß heiratete am 25. August 1885 Laura Elisabeth „Elly“ von Wichelhaus (* 9. Februar 1864 in Norok, Landkreis Falkenberg O.S.; † 27. Dezember 1937 in Oppeln).[4]

Auszeichnungen

Literatur

Einzelnachweise