Gesetz über digitale Märkte

Verordnung der Europäischen Union über wettbewerbsfähige und faire Märkte im digitalen Sektor

Das Gesetz über digitale Märkte (kurz GDM, französisch Règlement sur les Marchés numériques, englisch Digital Markets Act; DMA) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die Teil eines Regelungspakets ist, welches sicherstellen soll, dass digitale Märkte, auf denen „Torwächter“ (Gatekeeper; also Unternehmen, die aufgrund ihrer Marktmacht und Netzwerkeffekten den Marktzugang für andere kontrollieren) tätig sind, bestreitbar sind und bleiben, also dass andere Marktteilnehmer Wettbewerbsdruck auf diese Gatekeeper ausüben können und Fairness und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Akteure auf den digitalen Märkten in der EU gewährleistet werden.[1]

Flagge der Europäischen Union

Verordnung (EU) 2022/1925

Titel:Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte)
Kurztitel:Gesetz über digitale Märkte
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Digital Markets Act, DMA
Geltungsbereich:EWR
Rechtsmaterie:Wettbewerbsrecht
Grundlage:Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 114
Verfahrensübersicht:Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Inkrafttreten:1. November 2022
Anzuwenden ab:Artikel 3 Absätze 6 und 7, Artikel 40, 46, 47, 48, 49 und 50: 1. November 2022
Artikel 42 und 43: 25. Juni 2023
Sonst: 2. Mai 2023
Fundstelle:ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 1–66
VolltextKonsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten, aber noch nicht anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Im Juli 2020 trat die Verordnung (EU) 2019/1150 in Kraft, welche neue Regeln für Transparenz und Rechtsbehelfsmechanismen für Unternehmen festlegt, die Online-Plattformen nutzen.[1] Trotz dieser Initiativen haben eine Reihe aktueller Berichte und Studien jedoch gezeigt, dass einige große Plattformen zunehmend zu Online-Gatekeepern werden.[2][3][4][5]

Weiterer Bestandteil des Regelungspakets ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), das den digitalen Binnenmarkt vollenden soll.[6][7]

Am 6. Juli 2022 wurde das Gesetz vom EU-Parlament verabschiedet und am 12. Oktober 2022 als Verordnung (EU) 2022/1925 im Amtsblatt der EU verkündet.[8]

Hintergrund

Wenige marktbeherrschende digitale Plattformen können aufgrund ihrer Größe verhindern, dass Konkurrenten auf dem Markt eine Chance haben. Um die Macht dieser so genannten „Gatekeeper“ zu begrenzen, will die EU strengere Vorgaben machen und die großen Onlinekonzerne stärker regulieren[9].

Verfahren

Die EU-Kommission hat die Pläne für die Verordnung im Dezember 2020 vorgestellt. Im September 2021 stimmte der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments zu. In seiner Sitzung am 14. und 15. Dezember 2021 beschloss das Europäische Parlament den Bericht zum Vorschlag für das Gesetz über digitale Märkte.[10][11][12] Der angenommene Bericht[13] wird nun im Trilog zwischen Parlament und Rat verhandelt. Seit Anfang Mai 2023 gilt das Gesetz über digitale Märkte. Unternehmen, die zentrale Plattformdienste bereitstellen, sind verpflichtet, dies innerhalb von zwei Monaten der Kommission zu melden und sämtliche relevanten Informationen zu übermitteln. Die Kommission hat anschließend eine Frist von 45 Arbeitstagen, um einen Beschluss zur Benennung eines spezifischen Gatekeepers zu treffen. Die benannten Gatekeeper müssen sicherstellen, dass sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Beschluss der Kommission alle im Gesetz über digitale Märkte vorgesehenen Verpflichtungen erfüllen.[14]

Inhalt

Die Verordnung sieht vor, dass Konzerne mit mehr als 80 Milliarden Euro Marktkapitalisierung als digitale Torwächter zu fassen sind, wenn sie mindestens eine Plattform kontrollieren.[15] Torwächter wie Amazon oder Apple dürfen eigene Produkte und Dienstleistungen nicht mehr bevorzugen. Marktmächtige Messaging-Dienste wie WhatsApp müssen Nachrichten an Benutzer anderer Dienste erlauben.[16] Verbraucher dürfen nicht daran gehindert werden, sich an Anbieter außerhalb der Plattform zu wenden und auch nicht daran gehindert werden, Software und Apps zu deinstallieren. Personalisierte Werbung ist nur mit Zustimmung des Nutzers erlaubt.[15]

Verstoßen die Unternehmen gegen die Vorgaben, können Bußgelder bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden[15], sowie Zwangsgelder von bis zu 5 % des durchschnittlichen Tagesumsatzes. Bei systematischen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte können den Gatekeepern nach einer Marktuntersuchung zusätzliche Abhilfemaßnahmen auferlegt werden. Solche Maßnahmen müssen in einem angemessenen Verhältnis zum jeweiligen Verstoß stehen. Falls erforderlich und als letztes Mittel können nicht-finanzielle Abhilfemaßnahmen verhängt werden. Diese Maßnahmen können entweder verhaltensorientiert oder struktureller Natur sein. Dazu zählt auch die Möglichkeit der Veräußerung von Geschäftsbereichen.[17]

Durchsetzung

Als ersten Schritt der Durchsetzung gab die Kommission am 6. September 2023 sechs Unternehmen bekannt, welche als Torwächter gelten[18]:

UnternehmenOnline-VermittlungsdiensteOnline-SuchmaschinenOnline-Dienste sozialer NetzwerkeVideo-Sharing-Plattform-Dienstenummernunabhängige interpersonelle KommunikationsdiensteBetriebssystemeWebbrowservirtuelle AssistentenCloud-Computing-DiensteOnline-Werbedienste
Alphabet Inc.Google MapsGoogle SucheYouTubeAndroidGoogle ChromeGoogle Ads
Google Play
Google Shopping
AmazonAmazon MarketplaceAmazon Advertising
AppleApp StoreiOSSafari
ByteDanceTikTok
Meta PlatformsMeta MarketplaceFacebookWhatsAppMeta
MicrosoftLinkedInMicrosoft Windows für PC

Weblinks

Einzelnachweise