Jagst mit Seitentälern (Vogelschutzgebiet)

Europäisches Vogelschutzgebiet in Baden-Württemberg, Deutschland

Das Gebiet Jagst mit Seitentälernist ein 2007 eingerichtetes und mit Verordnung vom 5. Februar 2010 durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum[1] festgelegtes Europäisches Vogelschutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-6624-401) in den baden-württembergischen Landkreisen Heilbronn und Schwäbisch Hall sowie des Hohenlohekreises, des Neckar-Odenwald-Kreises und des Ostalbkreises in Deutschland.[2]

Vogelschutzgebiet (SPA)
„Jagst mit Seitentälern“
Zwei Trauerschwäne beim Aufenthalt an der Jagst

Zwei Trauerschwäne beim Aufenthalt an der Jagst

Lage26 Städte und Gemeinden im Ostalbkreis, Hohenlohekreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Landkreis Schwäbisch Hall und Landkreis Heilbronn in Baden-Württemberg, Deutschland
WDPA-ID555537817
Natura-2000-IDDE-6624-401
Vogelschutzgebiet8,522 km²
Geographische Lage49° 22′ N, 9° 46′ O49° 22′ 8″ N, 9° 45′ 54″ O
Jagst mit Seitentälern (Vogelschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Jagst mit Seitentälern (Vogelschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum5. Februar 2010
VerwaltungRegierungspräsidium Karlsruhe und Regierungspräsidium Stuttgart
f6

Lage

Das rund 852 Hektar (ha) große Vogelschutzgebiet „Jagst mit Seitentälern“ erstreckt sich entlang des Tals der Jagst zwischen Jagstzell im Südosten und ihrer Mündung in den Neckar bei Bad Friedrichshall im Nordwesten sowie ihrer fünf Nebenflüsse Ette, Sindelbach, Erlenbach, Kessach und Seckach.
Es verteilt sich auf 16 Städte und 10 Gemeinden in fünf Landkreisen. Sortierung nach Erstberührung der Jagst, im Falle eine Kommune nur Abschnitte an einem Nebental hat, nach der Reihenfolge der Zuflüsse.

Gebietsanteile am Vogelschutzgebiet
Flussabschnitte anKreisKommuneAnteil
ha%
JagstOstalbkreisGde. Jagstzell006,3200,74
JagstLandkreis Schwäbisch HallGde. Stimpfach013,3301,56
JagstLandkreis Schwäbisch HallGde. Frankenhardt008,9101,04
JagstLandkreis Schwäbisch HallStadt Crailsheim059,2206,94
JagstLandkreis Schwäbisch HallGde. Satteldorf033,8603,97
JagstLandkreis Schwäbisch HallStadt Kirchberg a. d. Jagst059,7307,00
JagstLandkreis Schwäbisch HallStadt Ilshofen013,7001,60
JagstLandkreis Schwäbisch HallStadt Gerabronn018,2902,14
JagstLandkreis Schwäbisch HallStadt Langenburg055,2106,47
Jagst, EtteHohenlohekreisGde. Mulfingen093,9311,02
JagstHohenlohekreisGde. Dörzbach037,6704,42
JagstHohenlohekreisStadt Krautheim051,5906,05
Jagst, Sindelbach,
Erlenbach, Kessach
HohenlohekreisGde. Schöntal120,1014,09
JagstLandkreis HeilbronnGde. Jagsthausen038,7904,55
Jagst, KessachLandkreis HeilbronnStadt Widdern048,6605,70
Jagst, SeckachLandkreis HeilbronnStadt Möckmühl061,0907,16
JagstLandkreis HeilbronnStadt Neudenau053,2606,24
JagstLandkreis HeilbronnStadt Bad Friedrichshall031,9203,74
JagstLandkreis HeilbronnStadt Gundelsheim001,5700,18
JagstLandkreis HeilbronnGde. Offenau002,9600,34
JagstLandkreis HeilbronnStadt Bad Wimpfen000,7400,08
EtteLandkreis Schwäbisch HallStadt Schrozberg004,8300,56
SindelbachHohenlohekreisStadt Ingelfingen008,7301,02
KessachNeckar-Odenwald-KreisStadt Ravenstein008,4300,98
SeckachNeckar-Odenwald-KreisStadt Adelsheim008,2800,97
SeckachLandkreis HeilbronnGde. Roigheim011,0801,30

Beschreibung

Beschrieben wird das Schutzgebiet „Jagst mit Seitentälern“ als ein „zum Teil tief in den Muschelkalk eingeschnittenes Flusstal mit naturnahen Hangwäldern und einer Steinriegellandschaft, mit breiteren Talabschnitten, Grünland und Äckern, uferbegleitenden Gehölzen, kleinen Auwaldresten, Kiesbänken, Altwässern, Quellen und Tümpeln“.

Bedeutung

Das Vogelschutzgebiet „Jagst mit Seitentälern“ ist neben dem Flusssystem des Kochers und dem südbadischen Oberrhein eines der bedeutendsten Brutgebiete des Eisvogels in Baden-Württemberg sowie ein bedeutendes Brutgebiet für Wanderfalke und Weißstorch.

Lebensraumklassen

Nichtwaldgebiete mit hölzernen Pflanzen, Gestrüpp usw.
  
1 %
Laubwald
  
8 %
Mischwald
  
10 %
Binnengewässer, stehend und fließend
  
39 %
Trockengelegtes Grünland
  
34 %
Anderes Ackerland
  
2 %
Sonstiges (Städte, Straßen, Deponien, Gruben, Industriegebiete)
  
6 %

Schutzzweck

Die gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich[3] beschrieben:

Brutvögel

Brutvogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgelistet und für die in ganz Europa besondere Maßnahmen anzuwenden sind. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 39, im Schutzgebiet „Jagst mit Seitentälern“ drei Arten.

Eisvogel (Alcedo atthis)

Eisvogel

Erhaltung der naturnahen Gewässer, von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernähe, von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe, von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen, Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet, einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht, Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern, des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 15. Februar bis zum 15. September.

Grauspecht (Picus canus)

Grauspecht

Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme, von Auenwäldern, von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, Erhaltung der Magerrasen, mageren Mähwiesen oder Viehweiden, Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern, von Altbäumen und Altholzinseln, von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz, Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen sowie des Nahrungsangebots.

Wanderfalke (Falco peregrinus)

Wanderfalke

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzung in der Zeit vom 15. Februar bis 30. Juli.

Zugvögel

Weitere, nicht in Anhang I aufgelistete Zugvogelarten, die im Land brüten und für die Schutzgebiete ausgewählt wurden. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 36, im Schutzgebiet „Jagst mit Seitentälern“ zwei Arten.

Wasserralle (Rallus aquaticus)

Wasserralle

Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen, der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation, der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen, der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen, der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen, Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15. März bis 15. September).

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)

Zwergtaucher

Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer, Feuchtwiesengräben, langsam fließenden Bäche und Wiesengräben, Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände, Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet, Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15. Februar bis 15. September).

Siehe auch

Weblinks

Commons: Vogelschutzgebiet Jagst mit Seitentälern – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise