Kondominat Umstadt

Das Kondominat Umstadt war ein Kondominium, über das die Kurpfalz und die Herren und Grafen von Hanau, später die Kurpfalz und die Landgrafschaft Hessen und folgend die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gemeinsam die Herrschaft ausübten.

Die Zehntorte im Amt Umstadt im 15. und 16. Jahrhundert mit ihren verschiedenen späteren Zugehörigkeiten

Geografische Lage

Das Kondominat lag im Bereich um die heutige Stadt Groß-Umstadt in Südhessen und erstreckte sich im Westen und Norden östlich des Gersprenzbogens und Dieburgs, reichte im Osten in den Odenwald angrenzend an Franken, südlich begrenzt durch die Zent Höchst und reichte wie ein Finger südwestlich das Gersprenztal aufwärts bis kurz vor Reichelsheim (Odenwald).

Geschichte

Entstehung

766 bekam das Kloster Fulda den Besitz der Umstädter Mark von Pippin dem Jüngeren geschenkt. Das Kloster Fulda vergab die Schenkung später zu gleichen Teilen an Katzenelnbogen und Münzenberg. Nur den Herren von Hanau gelang es im Rahmen der Münzenberger Erbschaft, ihren Anteil zu allodisieren. Lehensrechte der Katzenelnbogener werden später nicht mehr erwähnt.

Als Konrad IV. von Hanau sich 1373 für seine Wahl zum Fürstabt des Klosters Fulda hoch verschulden musste, hatte das gleich nach seinem Regierungsantritt in Fulda die Konsequenz, dass er versuchte, die eingegangenen Schulden aus dem Reichsstift Fulda zu refinanzieren. Schon 1374 verpfändet er deshalb die Burg Otzberg, die Stadt Hering und das Amt Umstadt für 23.875 Gulden an seinen Neffen, Ulrich IV. von Hanau. Dieser hatte schon die Hälfte von Umstadt als Lehen und damit jetzt auch kurzzeitig die andere Hälfte als Pfand. Kurfürst Ruprecht I. von der Pfalz erwarb dann 1390 von der Abtei Fulda deren Auslösungsrecht für das Pfand gegenüber Hanau, soweit es das Amt Umstadt betraf. Die Auslösung dieser Hälfte des Pfandes fand dann aber erst 1427 statt. Damit entstand ein Kondominat zwischen Hanau und der Pfalz. In einigen Orten (siehe Aufstellung) hatte die Kurpfalz aber nur die Zehnt inne, die übrigen Rechte lagen bei Hanau. Auf Seiten der Pfalz wurde das Gebiet auch als Oberamt Umstadt bezeichnet.

1429 wurden die Hanauer in den Grafenstand erhoben. 1458 wurde der südlich des Mains gelegenen Teil der Grafschaft Hanau zugunsten des nachgeborenen Grafen Philipp I. von Hanau, später: von Hanau-Lichtenberg, abgetrennt. Die Hanauer Rechte im Kondominat Umstadt kamen an die so entstehende Grafschaft Hanau-Lichtenberg.

Umstrukturierung

Im Landshuter Erbfolgekrieg kämpften die Grafschaft Hanau-Lichtenberg und die Pfalz gegen den römisch-deutschen König Maximilian I. aus dem Hause Habsburg. 1504 eroberte deshalb Landgraf Wilhelm II. von Hessen, der Mittlere im Auftrag des römisch-deutschen Königs Maximilian I. das Kondominat Umstadt. Da die Pfalz und Hanau in diesem Krieg insgesamt unterlagen, hielt Wilhelm II. von Hessen das Gebiet zunächst besetzt und es dauerte bis zum Reichstag zu Worms 1521, um die Verhältnisse neu zu ordnen: Das Ergebnis war erneut ein Kondominat, diesmal zwischen der Landgrafschaft Hessen und der Kurpfalz. Hanau schied aus der Gemeinschaft aus. Im Gegenzug dazu erhielt es 12.000 Gulden und die Ortschaften des Kondominats ganz zu Eigentum, in denen bisher nur die Zehnt der Kurpfalz, alle anderen Rechte aber Hanau zugestanden hatten. Nun ging dort auch die Zehnt auf Hanau-Lichtenberg über. Diese Orte waren: Harpertshausen, Kleestadt, Langstadt, Schaafheim und Schlierbach.

Der hessische und der pfälzische Anteil am Kondominat waren im 16. Jh. zeitweilig verpfändet, zeitweilig hatte auch die Pfalz den hessischen Anteil als Pfand inne. Vom Tod Philipp I. („dem Großmütigen“) am 31. März 1567 bis zu ihrem Aussterben 1603 gehörte der hessische Anteil am Kondominat den Grafen von Diez, Söhnen aus der Zweitehe Philipps I. Ein Viertel des Anteils fiel anschließend an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, das andere an die Landgrafschaft Hessen-Kassel.[1] Im Dreißigjährigen Krieg wurden 1626 die drei Viertel des Amtes, die Hessen-Darmstadt noch nicht gehörten[Anm. 1], vom Kaiser als Kriegsbeute betrachtet und an Landgraf Ludwig V. von Hessen-Darmstadt verschenkt. Der ließ sich dies in einer militärisch günstigen Situation durch einen Vertrag am 24. September 1627 von Hessen-Kassel bestätigen.[2] Als sich das Kriegsglück im Hessenkrieg wendete, musste er das Hessen-Kasseler Viertel mit dem Vertrag vom 14. April 1648, den der kurz darauf abgeschlossene Westfälische Frieden bestätigte[3], wieder herausgeben. Dieser Friede und ein Folge-Vertrag von 1650 stellten die Vorkriegs-Verhältnisse wieder her.

Auflösung

1803 übernahm die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, das spätere Großherzogtum Hessen, das Kondominat gemäß dem Reichsdeputationshauptschluss insgesamt. Es bestand bis 1821 unter der Bezeichnung „Amt Umstadt“ weiter, als es zu einer Justiz- und Verwaltungsreform kam, mit der nun auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung auf unterer Ebene umgesetzt wurde. Die Ämter wurden aufgelöst, ihre Aufgaben hinsichtlich der Verwaltung neu gebildeten Landratsbezirken, die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichten übertragen.[4] Die zuvor vom „Amt Umstadt“ wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben gingen auf den Landratsbezirk Dieburg, die Rechtsprechung auf das Landgericht Umstadt über.

Aufgrund der zuvor unterschiedlichen Zugehörigkeit der einzelnen Teile des Amtes im Großherzogtum gehörten einzelne Orte zu unterschiedlichen Rechtskreisen. In den Teilen, die zuvor schon zur Landgrafschaft Hessen gehört hatten, galt das Gemeine Recht.[5] In den Teilen, die zuvor zur Kurpfalz gehört hatten, galt dagegen das Kurpfälzer Landrecht.[6] Dieser – aus heutiger Sicht etwas kuriose Zustand – hielt bis zum 1. Januar 1900 an, als das im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft trat.

Übersicht zu den Besitzern

Das Gebiet des Kondominats Umstadt hatte folgende Landesherren im Kondominat:

ZeitraumHerrenBemerkungen
741(743) – 766(?)Patronatsrecht Bistum Würzburgerstaunlicherweise 822 in einer Königsregeste nochmals bestätigt, obwohl damals schon dem Kloster Fulda zuerkannt[7]
766–1255Herrschaft: Kloster FuldaSchenkung Pippin des III. an das Kloster[8]
ab Mitte 12. Jhh. – 1255Herrschaft: Kloster FuldaBeginn des Kondominiums
davon Hälfte als Lehen an die Grafschaft Katzenelnbogendavon Hälfte als Lehen an Hagen-Münzenberg
1255–1374Herrschaft: Kloster FuldaHanau ist Erbfolger der Münzenberger, durch Ehe der Adelheid von Münzenberg mit Reinhard I. von Hanau. Das Katzenelnbogener Lehen verliert sich in der Geschichte
davon Hälfte Eigenbesitz Kloster Fuldadavon Hälfte Lehen an Herrschaft Hanau
1374–1390Herrschaft: Kloster Fulda1390: Fulda verkauft an die Kurpfalz (Einlösung erst 1427, bis dahin ungeteiltes Pfand der Herrschaft Hanau)
davon Hälfte Besitz Kloster Fulda verpfändet an Herrschaft Hanaudavon Hälfte als Lehen an Herrschaft Hanau
1390–1427Herrschaft Hanauungeteiltes Pfand der Herrschaft Hanau, da Kloster Fulda seinen verpfändeten Anteil nicht auszahlt und die Kurpfalz nicht an das Kloster Fulda bezahlt
1427–1504Herrschaft: Kurpfalz
davon Hälfte Eigenbesitz Kurpfalzdavon Hälfte als Lehen an Herrschaft Hanau (ab 1429 Grafschaft Hanau)
1504–1521Herrschaft: Landgrafschaft Hessen1504 im Landshuter Erbfolgekrieg von Hessen besetzt.
1521–1567Hälfte KurpfalzHälfte Landgrafschaft Hessen1521: Grafschaft Hanau scheidet aus, wird mit 12.000 fl. und mehreren Ortschaften aus der Zent Umstadt, nämlich Harpertshausen, Kleestadt, Langstadt und Schlierbach abgefunden;[9] 1549–1570 Hessischer Anteil an die Kurpfalz für 20.000 fl. verpfändet
1567–1626Hälfte Kurpfalzein Viertel Landgrafschaft Hessen-Darmstadtein Viertel Landgrafschaft Hessen-Kasseldurch Erbteilungen der Landgrafschaft Hessen; wohl 1567 lt. Testament der Hessen-Darmstadt’sche Anteil an die Herren von Diez – aber schon 1577 zurückgefallen[10] Die Zehnteinkünfte dienten bis 1603 dem letzten der Grafen von Dietz zur Versorgung in seiner Gefangenschaft. 1593–1594 verpfändet dann die Kurpfalz seine Hälfte für 20.000 fl. an Hessen-Darmstadt[11]
1626–1648Herrschaft: Landgrafschaft Hessen-DarmstadtEroberungen infolge des Dreißigjährigen Krieges
1648–1650Hälfte Kurpfalzein Viertel Landgrafschaft Hessen-Darmstadtein Viertel Landgrafschaft Hessen-KasselWiedereinsetzungen nach dem Westfälischen Frieden
1650–1668Hälfte Kurpfalzein Viertel Landgrafschaft Hessen-Darmstadtein Achtel Landgrafschaft Hessen-Kasselein Achtel Hessen-Rheinfelstw. wird auch 1666 als Datum genannt[12][13]
1668–1705Hälfte Kurpfalzdrei Achtel Landgrafschaft Hessen-Darmstadtein Achtel Landgrafschaft Hessen-KasselRückgewinnung durch Gebietstausch, tw. wird auch 1708 als Datum genannt[14][15]
1705–1803Hälfte KurpfalzHälfte Landgrafschaft Hessen-DarmstadtRückgewinnung durch Gebietstausch
ab 1803ungeteilte Herrschaft: Landgrafschaft Hessen-Darmstadt (ab 1806 Großherzogtum Hessen)Reichsdeputationshauptschluss von Anfang 1803, letzter Akt des untergehenden Heiligen Römischen Reiches und aufbauend auf dem im Juni 1802 zwischen Frankreich und Österreich vereinbarter Entschädigungsplan, der auf dem 1801 geschlossenen Friedensvertrag von Lunéville (Art. 7) fußte.
Ende des Kondominiums

Territorialer Bestand

Zu dem Gebiet des Kondominats gehörten (bis zu den Änderungen von 1521) folgende Orte:[16]

Siehe auch

Literatur

  • Arthur B. Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893
  • Archiv für Hessische Geschichte und Alterthumskunde, 3. Band, Darmstadt, 1844, S. 126 ff.
  • Willi Alter (Hrsg.): Pfalzatlas. Textband I. Speyer: Pfälzische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften 1964, S. 426.
  • Regenerus Engelhard: Erdbeschreibung der Hessischen Lande Casselischen Antheiles mit Anmerkungen aus der Geschichte und aus Urkunden erläutert . Teil 2. Cassel 1778. ND 2004, S. 806ff.
  • Ludwig Ewald: Historische Übersicht der Territorialveränderungen der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und des Großherzogthums Hessen . Darmstadt 1862, S. 452–456.
  • Peter Füßler: Die Mark Umstadt im Frühmittelalter. In: Der Odenwald. Zeitschrift des Breuberg-Bundes 33/3, 1986, S. 83–89.
  • Kreissparkasse für den Landkreis Dieburg in Groß-Umstadt (Hrsg.): Der Landkreis Dieburg. Landschaft, Geschichte, Kunst, Verwaltung, Wirtschaft. Zum 125jährigen Bestehen. 1960.
  • Magistrat der Stadt Groß-Umstadt (Hg.:): Ein Umstädter erzählt – Heimatforscher Georg Füßler und sein Umstadt. Geiger-Verlag, 1995.
  • Christian Leonhard Leucht: Europäische Staats-Canzley, Bd. 72–92.
  • Fried Lübbecke: Hanau Stadt und Grafschaft , S. 72ff
  • Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893.
  • Johannes Sommer (Hrsg.): Dreizehn Jahrhunderte Kirche in Groß-Umstadt. Mit Beiträgen von H. M. Balz, Chr. Borck, J. Courtin, F. Krebs, M. Reith, S. Scholz, J. Sommer u. S. Volp. Königstein i. Ts. 1993 (= Die Blauen Bücher), ISBN 3-7845-5802-X.
  • F. P. Wundt: Umständliche Beschreibung des zwischen Churpfalz und Hessendarmstadt gemeinschaftlichen Oberamtes Umstadt. In: Vorlesungen der Churpf. physikalischökonomischen Gesellschaft in Heidelberg IV,2. Mannheim 1789.

Anmerkungen

Einzelnachweise

49° 51′ 47″ N, 8° 55′ 33,4″ O