SAE J3016

Definition von Begriffen zum autonomen Fahren

Die Norm SAE J3016 beschreibt die Klassifizierung und Definition von Begriffen für straßengebundene Kraftfahrzeuge mit Systemen zum automatisierten Fahren. Sie wurde von der SAE International (früher: Society of Automotive Engineers) herausgegeben und gilt seit Januar 2014. Die Klassifizierung kennt sechs Stufen und beschreibt deren Mindestanforderungen. Je nach Ausstattung und deren Nutzung in einem Fahrzeug kann dieses zwischen den Stufen wechseln.[1] Sie wird häufig als grundlegende Norm in der Entwicklung automatisierter Fahrzeuge angesehen, aber ist dabei auch nicht unumstritten[2][3].

SAE J3016
Titelenglisch Taxonomy and Definitions for Terms Related to Driving Automation Systems for On-Road Motor Vehicles
Erstveröffentlichung16. Januar 2014
Letzte Ausgabe30. April 2021
Klassifikation01.040.03
NormverweisISO/SAE DPAS 22736

Begriffe

Die SAE hat in J3016 verschiedene Begriffe[4] definiert:

  • Der Fahrmodus (driving mode) bezeichnet den Typ eines Fahrszenario mit charakteristischen dynamischen Fahraufgabenanforderungen (z. B. Schnellstraßenmischung, Hochgeschwindigkeitsfahrt, Niedriggeschwindigkeitsstau, Betrieb auf geschlossenem Campus usw.).
  • Die dynamische Fahraufgabe (Dynamic driving task) umfasst betriebsbedingte Aspekte (Lenken, Bremsen, Beschleunigen, Überwachen des Fahrzeugs und der Fahrbahn) und die taktische Vorgehensweise (Reaktion auf Ereignisse, zeitliches Festlegen von Spurwechseln, Wenden, Signalsetzung usw.), nicht jedoch den strategischen Aspekt wie die Bestimmung von Zielen und Wegpunkten.
  • Die Anforderung zum Eingreifen ist die Benachrichtigung des menschlichen Fahrers durch das Fahrsystem, die dynamische Fahraufgabe unverzüglich zu übernehmen.

Klassifizierung nach Automatisierungsstufen (Level)

Die Norm klassifiziert das automatisierte Fahren in sechs Stufen:

SAE-StufeNameBeschreibungQuer- und LängsführungUmgebungs-
beobachtung
Rückfallebene für dynamische FahraufgabeFahrmodus
Fahrer überwacht den Fahrbereich
Stufe 0No Automation
(Keine Automation)
Der Fahrer übernimmt die dynamische Fahraufgabe, auch wenn unterstützende Systeme (z. B. ABS oder ESP) vorhanden sind.FahrerFahrerkeinekeiner
Stufe 1Driver Assistance
(Assistenzsysteme)
Fahrmodus-spezifische Übernahme von Lenkung oder Beschleunigung / Verzögerung durch ein Fahrerassistenzsystem unter Verwendung von Informationen über die Fahrumgebung mit der Erwartung, dass der Fahrer alle verbleibenden Aspekte der dynamischen Fahraufgaben übernimmt.Fahrer und
System
FahrerFahrereinige Fahrmodi
Stufe 2Partial Automation
(Teilautomatisierung)
Fahrmodus-spezifische Übernahme von Lenkung und Beschleunigung / Verzögerung durch ein oder mehrere Fahrerassistenzsysteme unter Verwendung von Informationen über die Fahrumgebung mit der Erwartung, dass der Fahrer alle verbleibenden Aspekte der dynamischen Fahraufgaben übernimmt.SystemFahrerFahrereinige Fahrmodi
System überwacht den Fahrbereich
Stufe 3Conditional Automation
(Bedingte Automatisierung)
Fahrmodus-spezifische Ausführung aller Aspekte der dynamischen Fahraufgabe durch ein automatisiertes Fahrsystem mit der Erwartung, dass der Fahrer auf Anforderung zum Eingreifen reagiert.SystemSystemFahrereinige Fahrmodi
Stufe 4High Automation
(Hochautomatisierung)
Fahrmodus-spezifische Ausführung aller Aspekte der dynamischen Fahraufgabe durch ein automatisiertes Fahrsystem ohne die Erwartung, dass der Fahrer auf Anforderung zum Eingreifen reagiert[5]. Ohne menschliche Reaktion steuert das Fahrzeug weiterhin automatisiert.SystemSystemSystemeinige Fahrmodi
Stufe 5Full Automation
(Vollautomatisierung)
vollständige Ausführung aller Aspekte der dynamischen Fahraufgabe durch ein automatisiertes Fahrsystem, welches wie ein menschlicher Fahrer alle Fahrbahn- und Umgebungsbedingungen beherrschtSystemSystemSystemalle Fahrmodi

Die Norm hat dabei die Einteilung der Arbeitsgruppe „Rechtsfolgen zunehmender Fahrzeugautomatisierung“[6] der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) übernommen und um das oben aufgeführte Level 5 (fahrerloses Fahren) erweitert.

Einzelnachweise