Finanzausgleich (Frankreich)

Finanzausgleich in Frankreich

Der Finanzausgleich in Frankreich ist ein Ausgleich zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften. Seit 2003 ist der Finanzausgleich im Artikel 72-2 der Verfassung der Fünften Französischen Republik festgelegt.

Grundsätzlich gibt es zwei Varianten des Finanzausgleichs in Frankreich:

Im Jahr 2011 stellte der Finanzausgleich 28 % (52,5 Mrd. €) der Mittel der Gebietskörperschaften dar, während 60 % ihrer Einkünfte aus eigenen Mitteln (Lokale Steuern und andere Abgaben) kamen.[1]

Einzelnachweise