Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Geldern

Das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Geldern wurde am 11. März 1969 verkündet und gliederte die Gemeinden im Landkreis (später Kreis) Geldern neu.

Vor der Gemeindereform gab es im Landkreis Geldern die Städte Geldern, Kevelaer und Straelen sowie zwanzig weitere Gemeinden und fünf Ämter. Mit dem Gesetz wurden daraus sechs neue, amtsfreie Gemeinden gebildet, von denen drei Stadtrecht hatten.

Durch das Niederrhein-Gesetz wurden die Gemeinden in einen neuen, größeren Kreis Kleve eingegliedert.

Kurzbeschreibung

I. AbschnittGebietsänderungen im Bereich der Gemeinden
§ 1Zusammenschluss der Stadt Geldern, der Gemeinden Kapellen, Vernum (ohne Poelyck), Pont, Veert und Walbeck zur neuen Stadt Geldern, Eingliederung des Ortsteils Baersdonk der Gemeinde Nieukerk, Auflösung des Amtes Walbeck
§ 2Zusammenschluss der Stadt Kevelaer, der Gemeinden Kleinkevelaer, Twisteden, Wetten, Kervendonk, Kervenheim und Winnekendonk zur neuen Stadt Kevelaer, Auflösung der Ämter Kevelaer und Kervenheim
§ 3Zusammenschluss der Stadt Straelen und der Gemeinde Herongen zur neuen Stadt Straelen
§ 4Zusammenschluss von Aldekerk, Stenden, Nieukerk (ohne Baersdonk) und Eyll zur neuen Gemeinde Kerken, Eingliederung des Ortsteils Poelyck der Gemeinde Vernum, Auflösung der Ämter Aldekerk und Nieukerk
§ 5Zusammenschluss von Issum und Sevelen zur neuen Gemeinde Issum
§ 6Zusammenschluss von Wachtendonk und Wankum zur neuen Gemeinde Wachtendonk
II. AbschnittSchlussbestimmungen
§ 7Bestätigung der Gemeindezusammenschlüsse
§ 8Zuordnung zu den Amtsgerichten
§ 9Inkrafttreten am 1. Juli 1969