Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Selfkantkreises Geilenkirchen-Heinsberg

Das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Selfkantkreises Geilenkirchen-Heinsberg wurde am 28. Juni 1969 verkündet[1] und gliederte einige Gemeinden des Selfkantkreises Geilenkirchen-Heinsberg neu. 8 Gemeinden wurden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen, 6 weitere in andere Gemeinden eingegliedert und 4 Ämter aufgelöst.

Basisdaten
Titel:Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Selfkantkreises Geilenkirchen-Heinsberg
Art:Landesgesetz
Geltungsbereich:Nordrhein-Westfalen
Rechtsmaterie:Kommunalrecht
Fundstellennachweis:SGV. NRW. 2020
Erlassen am:24. Juni 1969
Inkrafttreten am:1. Juli 1969
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Durch das Aachen-Gesetz erfolgte zum 1. Januar 1972 eine weitere Neugliederung von Gemeinden des Selfkantkreises Geilenkirchen-Heinsberg. Der Selfkantkreis Geilenkirchen-Heinsberg wurde aufgelöst und das bisherige Kreisgebiet größtenteils dem neuen Kreis Heinsberg, im Übrigen den neuen Kreisen Aachen (seit 2009 Städteregion Aachen) und Düren zugeordnet.

Kurzbeschreibung

I. AbschnittGebietsänderungen
§ 1Zusammenschluss der Gemeinden Havert, Hillensberg, Höngen, Millen, Süsterseel, Tüddern, Wehr und Saeffelen zur neuen Gemeinde Selfkant, Auflösung des Amtes Selfkant
§ 2Eingliederung der Gemeinden Breberen-Schümm, Schierwaldenrath und Birgden in die Gemeinde Gangelt, Auflösung des Amtes Gangelt
§ 3Eingliederung der Gemeinden Schafhausen, Unterbruch und Aphoven in die Stadt Heinsberg, Auflösung der Ämter Heinsberg-Land und Waldenrath
§ 4Eingliederung von Flurstücken der Gemeinde Unterbruch in die Gemeinde Oberbruch-Dremmen
II. Abschnitt Schlussvorschriften
§ 5Bestätigung von Gebietsänderungsverträgen und -bestimmungen
§ 6Zuordnung der Gemeinde Selfkant zum Amtsgericht Heinsberg
§ 7Auflösung der Räte der Stadt Heinsberg und der Gemeinde Gangelt
§ 8Inkrafttreten am 1. Juli 1969

Einzelnachweise