Präsident des Deutschen Bundestages

Präsident des Parlaments der Bundesrepublik Deutschland

Der Präsident des Deutschen Bundestages,[1] auch Bundestagspräsident[2] genannt, ist der Vorsitzende des Bundesparlaments der Bundesrepublik Deutschland. Er hat gemäß dem Inlandsprotokoll der Bundesregierung das zweithöchste Staatsamt inne.[3] Er fungiert gleichzeitig als Vorsitzender der Bundesversammlung und des Gemeinsamen Ausschusses, zweier nichtständiger Verfassungsorgane. Amtsinhaberin ist seit dem 26. Oktober 2021 die SPD-Bundestagsabgeordnete Bärbel Bas.

Präsidentin des
Deutschen Bundestages
Logo des Bundestags
Amtierend
Bärbel Bas
seit dem 26. Oktober 2021
AnredeFrau Präsidentin
bzw. Herr Präsident
(im Bundestag, auch für amtierende Präsidenten)
AmtssitzReichstagsgebäude,
Berlin, Deutschland Deutschland
Vorsitzender vonBundestag
Bundesversammlung
Gemeinsamer Ausschuss
Polizei beim Deutschen Bundestag
StellvertreterBundestagsvizepräsidenten
Wahl durchBundestag
Websitewww.bundestag.de

Wahl

Erich Köhler spricht nach seiner Wahl zum ersten Bundestags­präsidenten zu den Abgeordneten

Nach überwiegender Meinung kommt für die Wahl nur ein Mitglied des Deutschen Bundestages in Frage.[4] Die Wahl erfolgt durch die Abgeordneten in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Parlaments. Die Wahl des Bundestagspräsidenten wird durch den Alterspräsidenten geleitet.

Bisher stellte im Deutschen Bundestag immer die Fraktion mit den meisten Abgeordneten den Bundestagspräsidenten, wenngleich es hierzu keine gesetzliche Bestimmung gibt. Diese Staatspraxis bildete sich bereits in der Weimarer Republik heraus. Die Amtszeit des Bundestagspräsidenten endet mit der jeweiligen Legislaturperiode. Er ist damit grundsätzlich nicht vorzeitig absetzbar. Eine erneute Wahl des bisherigen Amtsinhabers in der nächsten Legislaturperiode ist möglich, sofern er auch Abgeordneter des neuen Bundestages ist.

Kampfkandidaturen“ bei der Wahl zum Präsidenten sind unüblich. Lediglich nach dem plötzlichen Tod von Hermann Ehlers (CDU) 1954 gab es eine Ausnahme. Bei der Wahl am 16. November 1954 traten sogar zwei Fraktionskollegen gegeneinander um das Amt an: Gegen den offiziellen CDU/CSU-Kandidaten Eugen Gerstenmaier trat Ernst Lemmer an und unterlag erst im dritten Wahlgang mit lediglich 14 Stimmen Unterschied (Gerstenmaier: 204, Lemmer: 190, Enthaltungen: 15).

Stellvertreter

Bärbel BasWolfgang SchäubleNorbert LammertWolfgang ThierseRita SüssmuthPhilipp JenningerRainer BarzelRichard StücklenKarl CarstensAnnemarie RengerKai-Uwe von HasselEugen GerstenmaierHermann EhlersErich Köhler

Der Bundestagspräsident hat mehrere Stellvertreter (Vizepräsident des Deutschen Bundestages oder Bundestagsvizepräsident), die von den im Bundestag vertretenen Fraktionen vorgeschlagen werden. Leitet einer von ihnen eine Sitzung des Bundestages, so wird er als amtierender Präsident bezeichnet und hat die Ordnungsgewalt im Bundestag inne.[5]

Als am 18. April 1958 sämtliche Bundestagsvizepräsidenten und auch die damalige Alterspräsidentin abwesend waren, betraute der Bundestagspräsident den SPD-Abgeordneten Kurt Pohle mit der Leitung der weiteren Sitzung.[6]

Bis zum Beginn der 13. Wahlperiode 1994 war in der Geschäftsordnung nicht festgelegt, wie viele Stellvertreter der Bundestagspräsident hat. Es gab nur interfraktionelle Vereinbarungen, sodass es meist vier Vizepräsidenten gab (je einen für die drei größten Fraktionen Union, SPD und FDP sowie ein zweiter für die jeweils zweitgrößte Fraktion). 1983 stellte die neue Fraktion der Grünen erstmals einen Antrag, ebenfalls mit einem Vizepräsidenten im Präsidium vertreten zu sein. Dieser Antrag wurde – wie auch in folgenden Wahlperioden – abgelehnt. Erst 1994 wurde die Zahl der Stellvertreter des Präsidenten derart festgelegt, dass jede Fraktion durch mindestens einen Vizepräsidenten zu vertreten ist. Demzufolge hatte der Deutsche Bundestag während der 14. Wahlperiode (1998 bis 2002) fünf Vizepräsidenten, 1994 bis 1998 und 2002 bis 2005 gab es vier Vizepräsidenten. Nach der Bundestagswahl 2005 einigten sich SPD, CDU und CSU in ihren Sondierungsgesprächen zur Bildung einer Großen Koalition darauf, dass die SPD zwei Vizepräsidenten stellt. Der entsprechende Antrag zur Wahl von sechs Stellvertretern wurde bei der konstituierenden Sitzung am 18. Oktober 2005 gegen die Fraktionen der FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke angenommen. In der 17. Wahlperiode erhielt wieder nur jede Fraktion einen Vizepräsidenten, insgesamt also fünf. In der 18. Wahlperiode stellten sowohl SPD als auch CDU/CSU je zwei Vizepräsidenten. Obwohl die FDP nicht mehr im Bundestag vertreten war, erhöhte sich die Zahl der Stellvertreter damit wieder auf sechs.

In der 19. Wahlperiode wurde kein Abgeordneter der erstmals im Bundestag vertretenen AfD zum Vizepräsidenten gewählt, obwohl nach §2 Abs. 1 S. 2 GOBT der Geschäftsordnung des Bundestages jede Fraktion durch mindestens einen Vizepräsidenten im Bundestagspräsidium vertreten sein sollte. Allerdings besteht für die Abgeordneten keine Verpflichtung zur Wahl eines bestimmten Kandidaten, da die Wahl geheim ist und die Abgeordneten nach Art. 38 GG nur ihrem Gewissen unterworfen sind.[7][8]

Die AfD-Fraktion hatte in der konstituierenden Sitzung des Parlaments ihren Abgeordneten Albrecht Glaser nominiert, der jedoch in drei aufeinanderfolgenden Abstimmungen keine Mehrheit erhielt. Auf eine weitere Abstimmung zu dessen Person verzichtete die AfD im März 2018.[9] Dies hätte der Zustimmung des Ältestenrates bedurft. Im November 2018 stellte die AfD in einem neuen Anlauf Mariana Harder-Kühnel als Bewerberin auf. Auch diese konnte in keiner der drei Abstimmungen im November und Dezember 2018 sowie am 4. April 2019 die erforderlichen Mehrheiten erreichen. Waren bezüglich der Nichtwahl Albrecht Glasers dessen islamfeindliche Äußerungen angeführt worden,[10] wurden die Niederlagen von Harder-Kühnel in den Medien vor allem damit erklärt, dass sie AfD-Mitglied ist und die Normalisierung einer Partei, die vielfach eine rassistische und völkische Politik betreibe und die Verbrechen der Nazi-Zeit verharmlose, befürchtet wurde.[11] Auch Gerold Otten als dritter Kandidat der Fraktion scheiterte am 11. April 2019, am 16. Mai 2019 sowie am 6. Juni 2019. Als vierter Kandidat scheiterte Paul Podolay am 26. September 2019, am 7. November 2019 und am 12. Dezember 2019.[12] Karsten Hilse scheiterte am 16. Januar 2020, 5. März 2020 und 7. Mai 2020 als fünfter Kandidat der AfD.[13] Am 26. November 2020, 15. April 2021 und 10. Juni 2021 scheiterte mit Harald Weyel auch der sechste Kandidat der AfD.[14][15] Auch im 20. Bundestag schaffen es mehrere Kandidaten der AfD nicht, die erforderliche Stimmenanzahl auf sich zu vereinen.

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlage für das Amt des Bundestagspräsidenten und seiner Stellvertreter ist zunächst Art. 40 GG: Danach wählt der Bundestag seinen Präsidenten und dessen Stellvertreter. Ferner gibt sich der Bundestag eine Geschäftsordnung.

Die Geschäftsordnung muss laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1952 für jede neu beginnende Wahlperiode neu beschlossen werden.[16] In der Praxis wird jedoch meist die bisherige Geschäftsordnung – ggf. mit Änderungen – als Geschäftsordnung für die neue Wahlperiode beschlossen. Sie regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Bundestagspräsidenten sowie die Anzahl der Vizepräsidenten.

Aufgaben

Die wichtigste Funktion des Bundestagspräsidenten besteht in der Leitung der Plenarsitzungen. Dazu nimmt er auf dem Podium im Plenarsaal des Bundestages Platz, sitzt also den anderen Abgeordneten gegenüber. Der Bundestagspräsident vertritt den Bundestag und ist Adressat aller Gesetzentwürfe und Vorlagen, die von der Bundesregierung, vom Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden. Ebenso ist er der Empfänger aller Eingaben, die aus den Reihen des Parlaments stammen oder an den Bundestag gerichtet werden.

Dem Präsidenten steht das Hausrecht und die Polizeigewalt zu, die durch die Polizei beim Deutschen Bundestag durchgesetzt wird. Er ist auch die oberste Dienstbehörde der Bundestagsbeamten, wobei er bestimmte Personalentscheidungen im Einvernehmen mit dem Präsidium trifft. Weitere Rechte und Pflichten des Bundestagspräsidenten sind in der Geschäftsordnung geregelt.

Gemäß § 36 der Geschäftsordnung kann der Präsident Redner, die vom Verhandlungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen. Weiter kann der Präsident Mitglieder des Bundestages, wenn sie die Ordnung oder die Würde des Bundestages verletzen, mit Nennung des Namens zur Ordnung rufen. „Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache oder dreimal zur Ordnung gerufen und beim zweiten Male auf die Folgen eines dritten Rufes zur Sache oder zur Ordnung hingewiesen worden, so muss ihm der Präsident das Wort entziehen und darf es ihm in derselben Aussprache zum selben Verhandlungsgegenstand nicht wieder erteilen“ (§ 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung). Unabhängig von einem Ordnungsruf kann der Präsident laut § 37 der Geschäftsordnung ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000,00 Euro festsetzen (im Wiederholungsfall 2000,00 Euro). Laut § 38 der Geschäftsordnung kann der Präsident wegen gröblicher Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages ein Mitglied des Bundestages, auch ohne dass ein Ordnungsruf ergangen oder ein Ordnungsgeld festgesetzt worden ist, für die Dauer der Sitzung aus dem Saal verweisen. Ein Mitglied des Bundestages kann in der Folge maximal dreißig Sitzungstage ausgeschlossen werden. Gegen sämtliche Sanktionen des Präsidenten kann das betroffene Mitglied des Bundestages bis zum nächsten Plenarsitzungstag schriftlich begründeten Einspruch einlegen. Über den Einspruch entscheidet der Bundestag ohne Aussprache (§ 39 der Geschäftsordnung).

Der Bundestagspräsident ist ferner der Empfänger der Rechenschaftsberichte der politischen Parteien, überwacht die Einhaltung der Regelungen zur Parteispende nach dem Parteiengesetz und regelt die Wahlkampfkostenerstattung.

Einkommen

Der Bundestagspräsident erhält die doppelte Diät eines Bundestagsabgeordneten, aktuell also etwa 19.100 Euro pro Monat (ab 2017, Abgeordnetenentschädigung) sowie zusätzliche Pauschalen (steuerfreie Kostenpauschale von ca. 4000 Euro, Amtsaufwandsentschädigung von ca. 1000 Euro); die Vizepräsidenten erhalten jeweils die anderthalbfache Diät, aktuell etwa 14.300 Euro pro Monat plus Pauschalen. Die Kostenpauschale wird bei Fernbleiben von den Sitzungen des Bundestages entsprechend gekürzt.

Die Höhe der Diät des Präsidenten und der Vizepräsidenten ist im Abgeordnetengesetz, § 11 Absatz 2, festgelegt. Die Kostenpauschale wird im § 12 Abs. 2 (hier für alle Abgeordneten), die Amtsaufwandsentschädigung im § 12 Abs. 5 fixiert.

Die Diät des Bundestagspräsidenten liegt etwas unter den Amtsbezügen des Bundespräsidenten (des obersten Repräsentanten des Staates) und des Bundeskanzlers (letzterer bezieht allerdings in der Regel zusätzlich als Bundestagsabgeordneter eine Diät).

Der Präsident des Deutschen Bundestages bzw. die Präsidentin hat eine freie Amtswohnung mit Ausstattung zur Verfügung.[17]

Liste der Präsidenten

Präsidenten des Deutschen Bundestages der Bundesrepublik Deutschland
PräsidentenFraktion (Partei)Beginn der AmtszeitEnde der AmtszeitLänge der AmtszeitWahlkreis
01 Erich Köhler
(1892–1958)
CDU/CSU
(CDU)
7. September 194918. Oktober 19501 Jahr und 41 TageHessen Wiesbaden
02 Hermann Ehlers
(1904–1954)
CDU/CSU
(CDU)
19. Oktober 195029. Oktober 1954 (†)4 Jahre und 10 TageNiedersachsen Delmenhorst-Wesermarsch
03 Eugen Gerstenmaier
(1906–1986)
CDU/CSU
(CDU)
16. November 195431. Januar 196914 Jahre und 76 TageBaden-Württemberg Backnang
04 Kai-Uwe von Hassel
(1913–1997)
CDU/CSU
(CDU)
5. Februar 196913. Dezember 19723 Jahre und 312 TageSchleswig-Holstein Steinburg – Dithmarschen Süd
05 Annemarie Renger
(1919–2008)
SPD13. Dezember 197214. Dezember 19764 Jahre und 1 TagSchleswig-Holstein über die Landesliste Schleswig-Holstein
06 Karl Carstens
(1914–1992)
CDU/CSU
(CDU)
14. Dezember 197631. Mai 19792 Jahre und 168 TageSchleswig-Holstein Ostholstein
07 Richard Stücklen
(1916–2002)
CDU/CSU
(CSU)
31. Mai 197929. März 19833 Jahre und 302 TageBayern Roth
08 Rainer Barzel
(1924–2006)
CDU/CSU
(CDU)
29. März 198325. Oktober 19841 Jahr und 210 TageNordrhein-Westfalen Paderborn
09 Philipp Jenninger
(1932–2018)
CDU/CSU
(CDU)
5. November 198411. November 19884 Jahre und 6 TageBaden-Württemberg Crailsheim
10 Rita Süssmuth
(* 1937)
CDU/CSU
(CDU)
25. November 198826. Oktober 19989 Jahre und 335 TageNiedersachsen Göttingen
11 Wolfgang Thierse
(* 1943)
SPD26. Oktober 199818. Oktober 20056 Jahre und 357 TageBerlin über die Landesliste Berlin, Berlin-Pankow
12 Norbert Lammert
(* 1948)
CDU/CSU
(CDU)
18. Oktober 200524. Oktober 201712 Jahre und 6 TageNordrhein-Westfalen über die Landesliste Nordrhein-Westfalen
13 Wolfgang Schäuble
(1942–2023)
CDU/CSU
(CDU)
24. Oktober 201726. Oktober 20214 Jahre und 2 TageBaden-Württemberg Offenburg
14 Bärbel Bas
(* 1968)
SPD26. Oktober 2021amtierend2 Jahre und 188 TageNordrhein-Westfalen Duisburg I

Mitglieder des Präsidiums

Der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter bilden das Bundestagspräsidium.[18] Die folgende Übersicht der Präsidenten und Vizepräsidenten ist nach Wahlperioden und Fraktionszugehörigkeit geordnet.

WahlperiodePräsident/inVizepräsidenten/innen
CDU/CSUSPDPDS/
Die Linke1
Bündnis 90/
Die Grünen
FDPAndere Fraktionen
1
(1949–1953)
Erich Köhler (CDU)
(1949–1950)
Hermann Ehlers (CDU)
(1950–1953)
Carlo SchmidHermann Schäfer
2
(1953–1957)
Hermann Ehlers (CDU)
(1953–1954)
Eugen Gerstenmaier (CDU)
(1954–1957)
Richard Jaeger (CSU)Ludwig Schneider
(1953–1956)2
Max Becker
(1956–1957)2
FVP/DP

Ludwig Schneider
(1956–1957)2

3
(1957–1961)
Eugen Gerstenmaier (CDU)Max Becker
(1957–1960)
Thomas Dehler
(1960–1961)
DP

Victor-Emanuel Preusker
(1958–1960)3

4
(1961–1965)
Carlo Schmid
Erwin Schoettle
Thomas Dehler
5
(1965–1969)
Eugen Gerstenmaier (CDU)
(1965–1969)
Kai-Uwe von Hassel (CDU)
(1969)
Richard Jaeger (CSU)
(1965, 1967–1969)
Maria Probst (CSU)
(1965–1967)
Carlo Schmid
(1965–1966)
Karl Mommer
(1966–1969)
Erwin Schoettle
Thomas Dehler
(1965–1967)
Walter Scheel
(1967–1969)
6
(1969–1972)
Kai-Uwe von Hassel (CDU)Richard Jaeger (CSU)Carlo Schmid
Hermann Schmitt-Vockenhausen
Liselotte Funcke
7
(1972–1976)
Annemarie Renger (SPD)Kai-Uwe von Hassel (CDU)
Richard Jaeger (CSU)
Hermann Schmitt-Vockenhausen
8
(1976–1980)
Karl Carstens (CDU)
(1976–1979)
Richard Stücklen (CSU)
(1979–1980)
Richard Stücklen (CSU)
(1976–1979)
Richard von Weizsäcker (CDU)
(1979–1980)
Annemarie Renger
Hermann Schmitt-Vockenhausen
(1976–1979)
Georg Leber
(1979–1980)
Liselotte Funcke
(1976–1979)
Richard Wurbs
(1979–1980)
9
(1980–1983)
Richard Stücklen (CSU)Richard von Weizsäcker (CDU)
(1980–1981)
Heinrich Windelen (CDU)
(1981–1983)
Annemarie Renger
Georg Leber
Richard Wurbs
10
(1983–1987)
Rainer Barzel (CDU)
(1983–1984)
Philipp Jenninger (CDU)
(1984–1987)
Richard Stücklen (CSU)Annemarie Renger
Heinz Westphal
Richard Wurbs
(1983–1984)
Dieter-Julius Cronenberg
(1984–1987)
11
(1987–1990)
Philipp Jenninger (CDU)
(1987–1988)
Rita Süssmuth (CDU)
(1988–1990)
Dieter-Julius Cronenberg
12
(1990–1994)
Rita Süssmuth (CDU)Hans Klein (CSU)Helmuth Becker
Renate Schmidt
13
(1994–1998)
Hans Klein (CSU)
(1994–1996)
Michaela Geiger (CSU)
(1997–1998)
Hans-Ulrich KloseAntje VollmerBurkhard Hirsch
14
(1998–2002)
Wolfgang Thierse (SPD)Rudolf Seiters (CDU)Anke FuchsPetra BlässHermann Otto Solms
15
(2002–2005)
Norbert Lammert (CDU)Susanne Kastner
16
(2005–2009)
Norbert Lammert (CDU)Gerda Hasselfeldt (CSU)Susanne Kastner
Wolfgang Thierse
Petra Pau
(seit 2006)49
Katrin Göring-Eckardt
17
(2009–2013)
Gerda Hasselfeldt (CSU)
(2009–2011)
Eduard Oswald (CSU)
(2011–2013)
Wolfgang Thierse
18
(2013–2017)
Peter Hintze (CDU)
(2013–2016)5
Michaela Noll (CDU)
(2017)5
Johannes Singhammer (CSU)
Edelgard Bulmahn
Ulla Schmidt
Claudia Roth
19
(2017–2021)
Wolfgang Schäuble (CDU)Hans-Peter Friedrich (CSU)Thomas Oppermann
(2017–2020)7
Dagmar Ziegler
(2020–2021)7
Wolfgang KubickiAfD

keiner6

20
(seit 2021)
Bärbel Bas (SPD)Yvonne Magwas (CDU)Aydan ÖzoğuzClaudia Roth
(2021)8
Katrin Göring-Eckardt
(seit 2021)8

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Fußnoten

Abgerufen von „https:https://www.search.com.vn/wiki/index.php?lang=de&q=Präsident_des_Deutschen_Bundestages&oldid=244247803
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