Resolution 150 des UN-Sicherheitsrates

Resolution des UN-Sicherheitsrats

Die Resolution 150 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der 891. Sitzung am 23. August 1960 einstimmig beschloss. Sie beschäftigte sich mit der Aufnahme der Elfenbeinküste als neues Mitglied in die Vereinten Nationen.

UN-Sicherheitsrat
Resolution 150
Datum:23. August 1960
Sitzung:891
Kennung:S/RES/150

Abstimmung:Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Gegenstand:Aufnahme der Elfenbeinküste in die UN
Ergebnis:Angenommen

Zusammensetzung des Sicherheitsrates 1960:
Ständige Mitglieder:

China Republik 1928 CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion 1955 SUN Vereinigte Staaten 49 USA

Nichtständige Mitglieder:
Argentinien ARG Ceylon CEY Ecuador ECU
Italien ITA Polen POL Tunesien TUN

Flagge der Elfenbeinküste

Hintergrund

Die Föderation der französischen Besitzungen in Westafrika, Französisch-Westafrika, war 1958 in Auflösung begriffen. Bis 1959 präsentierte sich Félix Houphouët-Boigny als eindeutiger Gegner der Lösung der Elfenbeinküste von Frankreich. Der französische Präsident Charles de Gaulle selbst legte jedoch den französischen Kolonien die Unabhängigkeit bei Beibehaltung einer lockeren Bindung an Frankreich nahe. Kurz darauf wurden entsprechende Dokumente mit Frankreich unterzeichnet und am 7. August 1960 die Unabhängigkeit unter dem Namen Republik „Côte d’Ivoire“ ausgerufen.

Inhalt

Der Sicherheitsrat gab bekannt, dass er die Aufnahme der Elfenbeinküste als neues Mitglied der Vereinten Nationen geprüft hat und empfahl der UN-Generalversammlung dieser zuzustimmen.

Beitritt

Die Elfenbeinküste trat den Vereinten Nationen am 20. September 1960 bei.[1]

Weblinks

Wikisource: Text der Resolution – Quellen und Volltexte (englisch)

Einzelnachweise