Verdinglichung (Rechtswissenschaft)
Verdinglichung ist ein Ausdruck, der in der Zivilrechtswissenschaft von Dulckeit im Rückgriff auf Hegel eingeführt wurde. Er benennt den Vorgang, dass ein Forderungsrecht durch Besitzerwerb zum dinglichen Recht erstarkt und damit auch Wirkungen gegen Dritte zeigt; typisches Beispiel im BGB ist die Vormerkung.
Die Verdinglichung als Begriff des deutschen Wohnungseigentumsrechts wird hier erklärt: Verdinglichung (Wohnungseigentum)
Literatur
Siehe auch
- Verdinglichung (als Form der Entfremdung)
🔥 Top keywords: Wikipedia:HauptseiteSpezial:SucheGeborgtes WeißSpecial:MyPage/toolserverhelferleinconfig.jsPornhubWichart von RoëllFallout (Fernsehserie)HalvaListe der größten AuslegerbrückenUEFA Champions LeagueKatastrophe auf der EnterpriseSeparatorenfleischBernd HölzenbeinXHamsterBørsen (Gebäude)Louis SalomonChatGPTSusanne WolffLiebe (2012)17. AprilHauptseiteNekrolog 2024BarockDatei:Germany adm location map.svgFriedrichshafenDeutschlandTian’anmen-MassakerRockyFallout (Computerspielreihe)Halyna HutchinsIranUEFA Champions League 2023/24Antonio RüdigerAnnalena BaerbockO. J. SimpsonJerrie MockNosferatu-SpinneMarcel SabitzerKlimbim