Vermögensverwaltung

Finanzdienstleistung

Vermögensverwaltung (auch englisch Asset Management) ist eine Finanzdienstleistung, die sich mit der Verwaltung von in Finanzinstrumenten angelegtem Vermögen befasst. Der Vermögensverwalter trifft dabei auch Anlageentscheidungen im eigenen Ermessen für seine Kunden. Der Begriff genießt in Deutschland keinen gesetzlichen Schutz und wird auch von unregulierten Finanzdienstleistern verwendet.

Allgemeines

Im Mittelpunkt dieses Geschäftsfeldes steht die Verwaltung bedeutender privater und institutioneller in- und ausländischer Finanzanlagevermögen (englisch Assets) verschiedener Risikoklassen (Aktien, Renten, Immobilien, Kryptowährungen und Liquidität). Ziel der Vermögensverwaltung ist es dabei, das Vermögensportfolio des Kunden unter Berücksichtigung seiner spezifischen Risikosituation und -freudigkeit sowie seiner Lebensplanung zu optimieren.

Die bankaufsichtsrechtlich korrekte Bezeichnung der Dienstleistung lautet in Deutschland Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a Nr. 3 KWG). Im Gegensatz zur Finanz- oder Anlageberatung werden bei der Vermögensverwaltung nicht nur Anlageratschläge (Beratung) erteilt, sondern Anlageentscheidungen auch eigenständig durch den Vermögensverwalter getroffen.

Im Jahr 2020 verwalteten die 500 größten Vermögensverwalter 119,5 Billionen US-Dollar an Vermögen (auch Assets under management, AUM) und damit 14,5 % mehr als im vorrangigen Jahr. Der Großteil dieser Vermögensverwalter hat ihren Firmensitz in den Vereinigten Staaten (59,1 % gemessen am AUM) und Europa (29,1 %).[1]

Die 20 größten Vermögensverwalter der Welt waren im Jahr 2020 gemessen am verwalteten Vermögen:[1]

RangNameLandVerwaltetes Vermögen
(Mrd. USD)
1BlackRockVereinigte Staaten  Vereinigte Staaten8677
2Vanguard GroupVereinigte Staaten  Vereinigte Staaten7149
3Fidelity InvestmentsVereinigte Staaten  Vereinigte Staaten3609
4State Street Global AdvisorsVereinigte Staaten  Vereinigte Staaten3467
5Allianz GroupDeutschland  Deutschland2934
6JP Morgan ChaseVereinigte Staaten  Vereinigte Staaten2716
7Capital GroupVereinigte Staaten  Vereinigte Staaten2384
8Bank of New York MellonVereinigte Staaten  Vereinigte Staaten2211
9Goldman SachsVereinigte Staaten  Vereinigte Staaten2145
10AmundiFrankreich  Frankreich2126
11Legal & GeneralVereinigtes Konigreich  Vereinigtes Königreich1736
12Prudential FinancialVereinigte Staaten  Vereinigte Staaten1721
13UBSSchweiz  Schweiz1641
14Franklin Templeton InvestmentsVereinigte Staaten  Vereinigte Staaten1498
15Morgan StanleyVereinigte Staaten  Vereinigte Staaten1475
16T. Rowe PriceVereinigte Staaten  Vereinigte Staaten1471
17Wells FargoVereinigte Staaten  Vereinigte Staaten1455
18BNP ParibasFrankreich  Frankreich1431
19Northern TrustVereinigte Staaten  Vereinigte Staaten1405
20Natixis Investment ManagersFrankreich  Frankreich1390

Weitere große Vermögensverwalter in deutschsprachigen Ländern sind[1]:

RangNameLandVerwaltetes Vermögen
(Mrd. USD)
29Deutsche BankDeutschland  Deutschland969
56Landesbank Baden-WürttembergDeutschland  Deutschland550
57Credit SuisseSchweiz  Schweiz547
61Union Investment (Teil von DZ Bank)Deutschland  Deutschland474
65MEAG (Teil von Munich Re)Deutschland  Deutschland414
80Swiss Life Asset ManagersSchweiz  Schweiz305
81Zurich Financial ServicesSchweiz  Schweiz303
82DekaBank GroupDeutschland  Deutschland302
89Pictet-GruppeSchweiz  Schweiz252

Vermögensverwaltung für Institutionelle

Institutionelle Anleger – beispielsweise Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen, Stiftungen, karitative Einrichtungen und staatliche Institutionen – können Vermögensverwalter damit beauftragen, ihr Vermögen zu optimieren. Dazu werden Investmentstrategien erarbeitet und umgesetzt, die sich an den jeweiligen Risiko-/Renditevorgaben ausrichten.

Vermögensverwaltung für Private

Vermögensverwalter – viele davon Geschäftsbanken – bieten auch Privatpersonen ihre Dienste an. Sie verwalten das Kundenportfolio im Auftrag des Kunden. Anders als bei Fonds kann das Portfolio auf den persönlichen Bedarf und individuelle Kundenwünsche zugeschnitten werden.

In Deutschland gibt es etwa 700 bankenunabhängige Vermögensverwalter, die besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen müssen und die im Verband unabhängiger Vermögensverwalter organisiert sind. Ein Vermögensverwalter verwaltet mit eigenem Entscheidungsspielraum. Zur Verwaltung gehört ein Reporting: Das regelmäßige Reporting (jeden Monat bzw. jedes Quartal) und das unverzügliche Reporting bei wesentlichen Änderungen (so genanntes Verlustschwellenreporting).[2]

Wohlhabende Privatpersonen engagieren einen Vermögensverwalter beispielsweise, um die Zeit für die Betreuung des Vermögens oder für die Aneignung der nötigen finanziellen Allgemeinbildung einzusparen. Viele Vermögensverwalter fordern Mindestanlagesummen als Einstiegskriterium. Gängige Kategorien sind in diesem Zusammenhang high-net-worth individual (HNWI, z. B. mindestens 5 Millionen Euro) und Ultra high-net-worth individual (UHNW, z. B. mindestens 30 Millionen Euro).

Interessenkonflikte der Vermögensverwaltung

Bieten Banken Vermögensverwaltung an, so besteht die Gefahr von Interessenkonflikten: Zum Beispiel verdient die Bank beim Bestücken des Kundenportfolios mit eigenen Finanzprodukten sowohl an der Vermögensverwaltung als auch am Produkt. Unabhängige Vermögensverwalter beziehen teilweise Retrozessionen, welche denselben Effekt haben. Gegenmaßnahmen könnten Kostentransparenz und Kostengarantien sein, welche die maximalen Kosten begrenzen (Total Expense Ratio Warranty), oder eine Vereinbarung mit dem Vermögensverwalter, dass sämtliche Retrozessionen an den Kunden weitergereicht werden.

Zugang zu Vermögensverwaltung

Privatbanken und größere Retail-Banken bieten in der Regel Vermögensverwaltungsmandate an. Hoch personalisierte Dienstleistungen erbringen vor allem die unabhängigen Vermögensverwalter.

Verschiedene Internet-Plattformen bieten Zugang zu Vermögensverwaltung:

In sogenannten Family-Offices erfolgt die Vermögensverwaltung besonders großer Vermögen.

Zulassungspflicht für Vermögensverwalter

Deutschland

Aufsichtsrechtlich ist zu unterscheiden zwischen der „echten Vermögensverwaltung“, nämlich der in § 1 Abs. 1a Nr. 3 KWG geregelten Finanzportfolioverwaltung, wonach „die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum“ der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bedarf, und der „unechten Vermögensverwaltung“, die sich häufig als bloße Anlageberatung darstellt. Jedoch unterliegt die Anlageberatung der gleichen Zulassungspflicht wie die Vermögensverwaltung. Einzige Ausnahme ist gemäß § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG die Anlageberatung zu Publikums-Investmentfonds mit Vertriebszulassung. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Regulierung der Fonds selbst bereits einen ausreichenden Schutz darstellt. Daher ist für diesen Spezialfall keine über die Regeln der Gewerbeordnung (§ 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO) hinausgehende Zulassung erforderlich. Jedoch lauern dabei Fallstricke. Wenn z. B. im Rahmen der Beratung empfohlen wird, bestehende Wertpapierbestände zu verkaufen, die selbst keine entsprechenden Investmentfonds sind, und den Verkaufserlös in Investmentfonds anzulegen, so ist das von der Ausnahme nicht mehr gedeckt. Denn jeder Teil der Beratung muss gesondert betrachtet werden, und demnach erfüllte bereits die Verkaufsempfehlung den Tatbestand der zulassungspflichtigen Anlageberatung, unabhängig davon, dass sie im Zusammenhang mit einer zulassungsfreien Kaufempfehlung für einen Investmentfonds verbunden war.

Schweiz

In der Schweiz werden aufsichtsrechtlich gemäß Finanzinstitutsgesetz (FINIG)[5] die Lizenz für Vermögensverwalter (VV) und die Lizenz für Vermögensverwalter von Kollektivvermögen (VKV) unterschieden. Für eine Lizenz eines VKV müssen gewisse Schwellenwerte überschritten werden.[6] Er ist definiert als Verwalter von kollektiven Kapitalanlagen oder Vorsorgeeinrichtungen.

Ab 2023 wird für alle Vermögensverwalter und Trustees[7] in der Schweiz eine Bewilligung der FINMA nach FINIG und FIDLEG (Verhaltensregeln für Finanzdienstleister) verlangt.[8]

Bankbetriebslehre

Wird Vermögensverwaltung (englisch financial advisory) und/oder Finanzberatung von Kreditinstituten betrieben, so rechnet die Bankbetriebslehre diese Produktgruppen zum Indifferenzgeschäft, das als Dienstleistungsgeschäft Bankgebühren auslöst.[9]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise