Dienstuniform bei deutschen Feuerwehren

Neben der Einsatzbekleidung umfasst die Dienstkleidung der Feuerwehren auch eine Dienstuniform bei den deutschen Feuerwehren. Umgangssprachlich wird diese Ausgehuniform auch Dienstanzug oder Ausgehanzug genannt. Die Dienstuniform wird bei den meisten Mitgliedern der Feuerwehr, insbesondere bei den Mitgliedern von Freiwilligen Feuerwehren, nur zu besonderen Anlässen getragen. Bei den feuerwehrtechnischen Bediensteten ist es die tägliche Arbeitsbekleidung, sofern die jeweilige Behörde nichts anderes regelt.

Bestandteile

Grundsätzlich besteht die Dienstuniform aus:

  • Schirmmütze
  • Uniformjacke
  • Uniformhose
  • Uniformhemd
  • Binder
  • Schuhe und Strümpfe (müssen meist selbst gekauft werden)

bei Frauen kann es auch Abweichungen geben in Form von:

  • Damenmütze
  • Uniformrock
  • Halstuch
  • Damenbluse

Ergänzende Bekleidung kann sein:

  • Leibriemen/Koppel
  • Handschuhe
  • Uniformmantel
  • Uniformparka/-Anorak
  • Uniformbluse
  • Uniformpullover mit Schulterklappen
  • Uniformstrickjacke
  • Fleece- und Softshelljacke

Trageanlässe

Kampfrichter beim Kreisausscheid in Sachsen-Anhalt

Die Dienstuniform darf nur zu dienstlichen Zwecken benutzt werden. Diese Anlässe können sein:

  • Jahreshauptversammlungen
  • Ehrungen von Kameraden oder Kameradinnen
  • Lehrgänge an den Landesfeuerwehrschulen bzw. auf Kreis- oder Ortsebene
  • Tagungen und Versammlungen der Feuerwehrverbände
  • Versammlungen der Leiter der Feuerwehren
  • Kampfrichter- bzw. Schiedsrichtertätigkeiten bei Feuerwehrwettkämpfen oder -leistungsübungen
  • Brandsicherheitswachdienste bei Veranstaltungen

Sie wird aber auch als Dienstbekleidung von feuerwehrtechnischen Bediensteten der Aufsichtsbehörden und Landesfeuerwehrschulen im täglichen Dienst getragen. Je ausgeprägter die Dienststellung eines Feuerwehrangehörigen ist, desto häufiger gibt es für ihn Anlässe, die Dienstuniform zu tragen.

Dienstgrade und Auszeichnungen

Ehrenabzeichen Feuerwehr (Deutschland)

Der Dienstgrad eines Feuerwehrmitgliedes ist an den Schulterklappen der Uniformjacke oder des Uniformhemdes/Damenbluse erkennbar. Je nach Landesrichtlinien über die Verleihung der Dienstgrade lässt sich so auch ein Ausbildungsstand ableiten. Jedoch trifft dies nicht immer zu, gerade bei älteren Kameraden kann es sein, dass diese einen Dienstgrad tragen, den sie nach der gültigen Richtlinie nicht erhalten würden. Hier greift aber der Bestandschutz, eine Degradierung aufgrund einer Gesetzesänderung ist nicht zulässig.

Neben den Dienstgraden können auch Sonderfunktionen am Ärmel getragen werden, wie z. B.:Einsatzfunktionen

Verwaltungsfunktionen

Des Weiteren können über der linken Brusttasche auch noch die erhaltenen Auszeichnungen und auf der linken Brusttasche ein Anhänger mit dem Landeswappen getragen werden. Es gelten hierfür die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes und die Richtlinien für die Überreichung und das Tragen von Auszeichnungen.[1]

Erlasse, Vorschriften und Verordnungen

Die meisten Bundesländer in Deutschland haben einen Erlass, eine Verordnung oder eine Vorschrift zum Tragen von Dienstbekleidung. In diesen ist das Tragen eines Dienstanzuges geregelt, Ausnahmen bilden hier von nur die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg. Neben der Regelung, dass die Dienstuniform Teil der Dienstbekleidung ist, werden auch die Bestandteile und deren Beschaffenheit geregelt. Darüber hinaus ist auch meist die Trageweise von Auszeichnungen und die Dienstgrade der Feuerwehrangehörigen mit geregelt. Sollte ein Bundesland die Trageweise der Auszeichnungen nicht selbst festlegen, so liegt die unmittelbare Anwendung der Richtlinie des Deutschen Feuerwehrverbands für die Überreichung und das Tragen von Auszeichnungen nahe.

WappenLandGesetzDienstgrad im Bundesland
Baden-WürttembergVerwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die einheitliche Bekleidung, die Dienstgrade sowie die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen bei den Feuerwehren und im feuerwehrtechnischen Dienst in Baden-Württemberg[2]Baden-Württemberg
BayernVerordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes[3]Bayern
BerlinGeschäftsanweisung „Tragen von Abzeichen, Orden, Ehrenzeichen und Namenschildern bei der Berliner Feuerwehr“Berlin
BrandenburgErlass des Ministeriums des Innern über das Tragen von Dienstgradabzeichen im Brandschutz des Landes Brandenburg[4]Brandenburg
Bremenkeine BestimmungenBremen
Hamburgkeine BestimmungenHamburg
HessenHessische Verordnung über Dienst- und Schutzkleidung, Dienstgrade, Funktionen, Kennzeichnungen und Voraussetzungen für die Erlangung der Dienstgrade und Funktionen der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren[5]Hessen
Mecklenburg-VorpommernDienstgrad- und Dienstkleiderverordnung für Freiwillige Feuerwehren und Werkfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern[6]Mecklenburg-Vorpommern
NiedersachsenVerordnung über die kommunalen Feuerwehren[7]Niedersachsen
Nordrhein-WestfalenRegelung über die einheitliche Dienstkleidung der Feuerwehren, des Instituts der Feuerwehr NRW und der Aufsichtsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen[8]Nordrhein-Westfalen
Rheinland-PfalzFeuerwehrverordnung[9]Rheinland-Pfalz
SaarlandVerwaltungsvorschriften über die Feuerwehrbekleidung im Saarland[10]Saarland
SachsenSächsische Feuerwehrverordnung[11]Sachsen
Sachsen-AnhaltVerordnung über die Dienstkleidung der Feuerwehren[12]Sachsen-Anhalt
Schleswig-HolsteinDienstkleidungsvorschriften für die Feuerwehren im Lande Schleswig-Holstein[13]Schleswig-Holstein
ThüringenThüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung[14]Thüringen

Einzelnachweise