Flottenapotheker

Dienstgrad der deutschen Bundeswehr

Der Flottenapotheker ist einer der Dienstgrade der Bundeswehr für Marineuniformträger. Gesetzliche Grundlage ist die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[4] und das Soldatengesetz.[7]

Flottenapotheker
Schulterklappe für Marineuniformträger (Apotheker).Ärmelabzeichen der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger (Humanmediziner).
Dienstgradabzeichen[1][A 1]
DienstgradgruppeStabsoffiziere[2]
NATO-RangcodeOF-5[3]
Dienstgrad Heer/LuftwaffeOberstapotheker[4]
Dienstgrad MarineFlottenapotheker[4]
Abkürzung (in Listen)FlAp (FLAP)[5]
BesoldungsgruppeA 16, B 2 oder B 3 nach BBesO[6]

Dienstgradabzeichen

Das Dienstgradabzeichen für Flottenapotheker entspricht im Wesentlichen dem für Kapitäne zur See. Zur Unterscheidung der Flottenapotheker dienen Laufbahnabzeichen in Form eines Äskulapstabes. Die Schlange windet sich im Laufbahnabzeichen für Apotheker über einer Apothekerschale in doppelter Windung (um einen nicht dargestellten bzw. gedachten Stab).[4][1]

Sonstiges

Die Dienstgradbezeichnung ranggleicher Luftwaffen- und Heeresuniformträger lautet Oberstapotheker.[4] Hinsichtlich Befehlsgewalt, Ernennung, Sold, den nach- und übergeordneten Dienstgraden, ganz ähnlich auch hinsichtlich der Dienststellungen sind Flottenapotheker und Oberstapotheker gleichgestellt. Beide Dienstgrade wurden mit der sechsten Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 5. Mai 1966 neu geschaffen.[8]

 Offizierdienstgrad
Niedrigerer Dienstgrad[9] Höherer Dienstgrad[9]
Oberstleutnant
Fregattenkapitän
Oberfeldarzt
Oberfeldapotheker
Oberfeldveterinär
Flottillenarzt
Flottillenapotheker
Oberst
Kapitän zur See
Oberstarzt
Oberstapotheker
Oberstveterinär
Flottenarzt
Flottenapotheker
Brigadegeneral
Flottillenadmiral
Generalarzt
Generalapotheker
n.v.
Admiralarzt
n.v.

Dienstgradgruppe: MannschaftenUnteroffiziere o.P.Unteroffiziere m.P.LeutnanteHauptleuteStabsoffiziereGenerale

Anmerkungen

Einzelnachweise