Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

zwischenstaatliche Organisation

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (englisch United Nations Human Rights Council, kurz: UNHRC) löste im Rahmen der von UN-Generalsekretär Kofi Annan vorangetriebenen Reform der Vereinten Nationen im Juni 2006 die UN-Menschenrechtskommission ab. Der Rat kann, wie zuvor die Menschenrechtskommission, mit absoluter Mehrheit die Entsendung von Beobachtern zur Überwachung der Menschenrechtssituation in einem Mitgliedstaat beschließen. Ihm gehören 47 nach Regionen gewählte Mitglieder an. Der Menschenrechtsrat ist ein Unterorgan der Generalversammlung, wie sich aus der Resolution der Generalversammlung ergibt,[3] durch die der Rat errichtet wurde. Er sollte nicht mit dem UN-Menschenrechtsausschuss verwechselt werden.

Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
United Nations Human Rights Council
 

Logo des Menschenrechtsrates
OrganisationsartNebenorgan der UN-Generalversammlung
KürzelUNHRC
LeitungPräsident
Omar Zniber[1]
Marokko Marokko
seit 10. Januar 2024
Statusaktiv
Gegründet15. März 2006
(löste die UN-Menschenrechtskommission ab) [2]
HauptsitzGenf, Schweiz Schweiz
Oberorganisation Vereinte Nationen
TochterorganisationenBeratender Ausschuss des HRC
www.ohchr.org

Wegen seiner Zusammensetzung und seines Abstimmungsverhaltens, das teilweise als parteilich bewertet wird, ist er umstritten.

Unter der Trump-Regierung waren die USA zeitweilig aus dem UN-Menschenrechtsrat ausgetreten.[4][5][6]Am 7. April 2022 wurde die Mitgliedschaft Russlands auf Beschluss der Vollversammlung ausgesetzt.[7]

Geschichte

Gründung

Beschluss

Die UN-Generalversammlung verabschiedete in ihrer 72. Plenarsitzung am 15. März 2006 die Resolution 60/251[8] mit 170 Zustimmungen, vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen für die Gründung des Menschenrechtsrats. Gegen die Einführung des Rates stimmten Israel, die Marshallinseln, Palau und die Vereinigten Staaten von Amerika, weil die verhandelten Kriterien zur Aufnahme von Staaten in den Rat nicht hinreichend seien. Der Stimme enthielten sich der Iran, Venezuela und Belarus. Mit konstituierender Sitzung vom 19. Juni 2006 trat das neue UN-Gremium in Genf erstmals zusammen.

Kommentare zur Gründung

Die damalige UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Louise Arbour, stufte die Einrichtung des Menschenrechtsrats als Entscheidung von historischer Bedeutung ein, deren tatsächliche Auswirkung auf das Leben der Menschen aber noch untersucht werden müsse.[9] Der US-Botschafter bei den Vereinten Nationen, John R. Bolton, lehnte das Projekt ab. Es gehe nach Meinung der USA nicht weit genug. Er sagte aber, dass sein Land mithelfen werde, das neue Gremium „so stark und wirksam wie möglich“ zu machen. Der kubanische UN-Botschafter Rodrigo Malmierca stellte vor der Abstimmung die Frage, ob der Menschenrechtsrat auch die Vereinigten Staaten für ihre Menschenrechtsverletzungen in Guantánamo auf Kuba, in Abu Ghuraib im Irak und in geheimen CIA-Gefangenenlagern in Europa zur Rechenschaft ziehen werde. Der ehemalige deutsche Menschenrechtsbeauftragte Günter Nooke meint, dass das Beste daraus gemacht werden musste, wenngleich auch „dieser Spatz in der Hand vielleicht schon halb tot ist, weil der prozentuale Anteil menschenrechtsfreundlicher Staaten noch weiter abgenommen hat“. Aufsehen erregte kurz vor Ende der Genfer Tagung die Forderung der kanadischen Regierung an Deutschland, den iranischen Generalstaatsanwalt Said Mortasawi bei seinem Rückflug aus Genf auf dem Flughafen Frankfurt festnehmen zu lassen, weil ihm direkte Verwicklungen in den Folter- und Mordfall der iranischstämmigen kanadischen Journalistin Zahra Kazemi vorgeworfen wird.[10] Kazemi war im Teheraner Evin-Gefängnis bei Verhören unter anderem mit Mortasawi zu Tode gekommen. Said Mortasawi war iranischer Vertreter bei dem in Genf tagenden UN-Menschenrechtsrat. Die USA ließ sich erstmals unter Präsident Barack Obama in das Gremium wählen.

Austritt der USA 2019 bis Februar 2021

Im Juni 2018 erklärte die UN-Botschafterin der USA, Nikki Haley, man ziehe sich aus dem Rat für Menschenrechte zurück. US-Außenminister Mike Pompeo konkretisierte den Vorwurf, die schlimmsten Menschenrechtsverletzer der Welt säßen als Mitgliedsstaaten im Rat. Die USA hatten schon längere Zeit eine Reform des Rates verlangt, dem sie vorwerfen, antiisraelisch zu sein. Den auffälligen Fokus des Rates auf Israel hatten schon Human Rights Watch und Haleys demokratische Amtsvorgängerin Samantha Power bemängelt.[11]

UN-Generalsekretär Antonio Guterres bedauerte den Austritt der USA. Der Hochkommissar für Menschenrechte, Said Raad al-Hussein, nannte die Entscheidung „enttäuschend, aber nicht wirklich überraschend“. Die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini ließ mitteilen, der Austritt „gefährdet die Rolle der USA als Verfechter und Unterstützer der Demokratie in der Welt“.[12][13]

Nach der Wahl Joe Bidens zum Präsidenten erklärten die USA 2021 ihre Rückkehr in den Menschenrechtsrat der UN.[14]

Suspendierung Russlands 2022

Am 7. April 2022 setzten die Vereinten Nationen Russlands Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat nach Berichten über russische Menschenrechtsverletzungen im Ukraine-Krieg aus. Bei der Abstimmung auf der Elften Dringlichkeitssitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York votierten 93 UN-Mitgliedstaaten für eine Suspendierung von Russlands Mitgliedschaft. 24 Staaten stimmten dagegen – darunter Belarus, die Volksrepublik China, Algerien, Äthiopien, Kuba, Vietnam und der Iran. 58 Staaten enthielten sich.[15][16] Die Abstimmung fand symbolträchtig am Jahrestag des Beginns des Völkermords in Ruanda statt. Nach der Aussetzung der Mitgliedschaft Libyens aufgrund der Niederschlagung der Proteste gegen Muammar al-Gaddafi im März 2011 war dies das zweite Mal in der Geschichte des UN-Menschenrechtsrat, dass die Mitgliedschaft eines Staates suspendiert wurde.[17]

Organisation

Hauptsitz des Menschenrechtsrates in Genf
Sitzungssaal des Menschenrechtsrates mit der von Miquel Barceló gestalteten Decke

Die frühere UN-Menschenrechtskommission geriet von einigen Seiten in die Kritik, nicht effektiv für den Schutz der Menschenrechte einstehen zu können, da es der Menschenrechtsverletzungen beschuldigten Staaten möglich war, sich gegenseitig in der Kommission zu schützen.

Der neue Rat mit selbem Sitz im schweizerischen Genf ist mit 47 Mitgliedern, anders als zuvor mit 53, etwas kleiner. Die Mitglieder werden in geheimer Wahl von der UN-Generalversammlung mit absoluter Mehrheit bestimmt. Der Rat soll häufiger zusammentreten als die bisherige UN-Menschenrechtskommission, nämlich zu mindestens drei Sitzungen pro Jahr mit einer Gesamtdauer von mindestens zehn Wochen. Nach dem bisherigen Entwurf gelten schärfere Aufnahmebedingungen, und Mitglieder dieses Rates können auch ausgeschlossen werden, wenn sie eklatant gegen die Menschenrechte verstoßen. Die 47 Sitze im neuen Rat werden anhand von regionalen Gruppen verteilt. 13 Sitze gehen an Afrika, 13 an Asien, sechs Sitze gehen an Osteuropa. Acht Sitze bekommen die Staaten Lateinamerikas und der Karibik sowie sieben Sitze Westeuropa und die anderen Staaten.

Der Menschenrechtsrat ist ein Nebenorgan der Generalversammlung. Damit ist er direkt allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen gegenüber rechenschaftspflichtig.

Die Mitgliedstaaten werden auf jeweils drei Jahre gewählt; für einen Staat sind höchstens zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Amtszeiten erlaubt. Die Wahl der ersten Mitglieder erfolgte am 9. Mai 2006. Die sieben Sitze der westlichen Staaten erhielten Deutschland (154 Stimmen), Frankreich (150 Stimmen), das Vereinigte Königreich (148 Stimmen), die Schweiz, die Niederlande, Finnland und Kanada. Gewählt wurden auch in die Liste der 47 Länder China, Kuba, Russland und Saudi-Arabien. Ghana erhielt mit 183 Stimmen am meisten Stimmen aller Staaten. Die Vereinigten Staaten hatten sich nicht zur Wahl für den UN-Menschenrechtsrat gestellt.

Gegenüber der früheren Kommission, die für die Wahl des Sudan als ihren Vorsitz wegen des Darfur-Konflikts kritisiert wurde, werden den Mitgliedern die „höchsten Standards“ bei Menschenrechten abverlangt. Weiter müssen sie sich periodisch überprüfen lassen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Staaten anlässlich ihrer Bewerbung für den Menschenrechtsrat freiwillige Versprechen und Zusagen abgeben.[18]

Durch eine Zweidrittelmehrheit der Versammlung kann ein Ratsmitglied abgewählt werden. Die Kommission war eine unabhängige Einrichtung; der Rat wird eine untergeordnete Einrichtung der Versammlung. Weiter ist die Ratsmitgliedschaft auf zwei direkt aufeinander folgende Amtsperioden beschränkt. Eine erneute Kandidatur ist nach einer Pause aber möglich.

Als Unterorgan des Menschenrechtsrats fungiert ein beratender Ausschuss (engl. Human Rights Council Advisory Committee), der aus unabhängigen Experten zusammengesetzt ist.Eine wesentliche Neuerung im Vergleich zur alten Menschenrechtskommission besteht in der „allgemeinen regelmäßigen Überprüfung“ (engl. Universal Periodic Review). Damit soll die Menschenrechtsbilanz aller Staaten regelmäßig genauer untersucht werden.Die unter der Menschenrechtskommission geschaffenen Sonderverfahren wurden vom Menschenrechtsrat übernommen. Damit ist es weiterhin möglich, unabhängige Experten (Sonderberichterstatter) zur Überprüfung der weltweiten Menschenrechtssituation einzusetzen.

Bisherige Besetzungen

Die folgende Tabelle zeigt, welche Staaten wann im Menschenrechtsrat vertreten waren. Dabei zeigen die ersten drei – farbig unterlegten – Zeilen an, welche Staaten aktuell im UN-Menschenrechtsrat vertreten sind:[19]

Besetzung der Stimmrechte im Gremium.
AmtszeitAfrika (13)Asien (13)Osteuropa (6)Lateinamerika
und Karibik (8)
Westeuropa und
restliche Staaten (7)
2022–2025Algerien  Algerien
Marokko  Marokko
Sudafrika  Südafrika
Sudan  Sudan
Bangladesch  Bangladesch
Kirgisistan  Kirgisistan
Malediven  Malediven
Vietnam  Vietnam
Georgien  Georgien
Rumänien  Rumänien
Chile  Chile
Costa Rica  Costa Rica
Belgien  Belgien
Deutschland  Deutschland
2021–2024Benin  Benin
Kamerun  Kamerun
Eritrea  Eritrea
Gambia  Gambia
Somalia  Somalia
Indien  Indien
Kasachstan  Kasachstan
Malaysia  Malaysia
Katar  Katar
Vereinigte Arabische Emirate  Vereinigte Arabische Emirate
Litauen  Litauen
Montenegro  Montenegro
Argentinien  Argentinien
Honduras  Honduras
Paraguay  Paraguay
Finnland  Finnland
Luxemburg  Luxemburg
Vereinigte Staaten  Vereinigte Staaten
2020–2023[20]Elfenbeinküste  Elfenbeinküste
Gabun  Gabun
Malawi  Malawi
Senegal  Senegal
China Volksrepublik  Volksrepublik China
Nepal  Nepal
Pakistan  Pakistan
Usbekistan  Usbekistan
Russland Russland (suspendiert)
Tschechien  Tschechien (nachgerückt)
Ukraine Ukraine
Kuba  Kuba
Bolivien  Bolivien
Mexiko  Mexiko
Frankreich  Frankreich
Vereinigtes Konigreich  Vereinigtes Königreich
2019–2022Libyen  Libyen
Mauretanien  Mauretanien
Namibia  Namibia
Sudan  Sudan
Indonesien  Indonesien
Japan  Japan
Marshallinseln  Marshallinseln
Korea Sud  Südkorea
Armenien  Armenien
Polen  Polen
Brasilien  Brasilien
Venezuela  Venezuela
Deutschland  Deutschland
Niederlande  Niederlande
2018–2021Burkina Faso  Burkina Faso
Kamerun  Kamerun
Eritrea  Eritrea
Somalia  Somalia
Togo  Togo
Bahrain  Bahrain
Bangladesch  Bangladesch
Fidschi  Fidschi
Indien  Indien
Philippinen  Philippinen
Bulgarien  Bulgarien
Tschechien  Tschechien
Argentinien  Argentinien
Bahamas  Bahamas
Uruguay  Uruguay
Osterreich  Österreich
Danemark  Dänemark
Italien  Italien
2017–2020Angola  Angola
Kongo Demokratische Republik  Demokratische Republik Kongo
Nigeria  Nigeria
Senegal  Senegal
Afghanistan  Afghanistan
Nepal  Nepal
Pakistan  Pakistan
Katar  Katar
Slowakei  Slowakei
Ukraine Ukraine
Chile  Chile
Mexiko  Mexiko
Peru  Peru
Australien  Australien
Spanien  Spanien
2016–2019Agypten  Ägypten
Ruanda  Ruanda
Tunesien  Tunesien
Sudafrika  Südafrika

Irak  Irak
Japan  Japan
Saudi-Arabien  Saudi-Arabien
Kroatien  Kroatien
Ungarn  Ungarn
Brasilien  Brasilien
Kuba  Kuba
Vereinigtes Konigreich  Vereinigtes Königreich
Vereinigte Staaten  Vereinigte Staaten/
Island  Island
2015–2018Burkina Faso  Burkina Faso
Elfenbeinküste  Elfenbeinküste
Athiopien  Äthiopien
Kenia  Kenia
Togo  Togo
Korea Sud  Südkorea
Kirgisistan  Kirgisistan
Mongolei  Mongolei
Philippinen  Philippinen
Vereinigte Arabische Emirate  Vereinigte Arabische Emirate
Georgien  Georgien
Slowenien  Slowenien
Ecuador  Ecuador
Panama  Panama
Venezuela  Venezuela
Belgien  Belgien
Deutschland  Deutschland
Schweiz  Schweiz
2014–2017Botswana  Botswana
Kongo Republik  Republik Kongo
Ghana  Ghana
Nigeria  Nigeria
Indien  Indien
Indonesien  Indonesien
Katar  Katar
Albanien  Albanien
Lettland  Lettland
Bolivien  Bolivien
El Salvador  El Salvador
Paraguay  Paraguay
Niederlande  Niederlande
Portugal  Portugal
2013–2016Algerien  Algerien
Marokko  Marokko
Namibia  Namibia
Sudafrika  Südafrika
China Volksrepublik  Volksrepublik China
Malediven  Malediven
Saudi-Arabien  Saudi-Arabien
Vietnam  Vietnam
Mazedonien 1995  Mazedonien
Russland Russland

Mexiko  Mexiko
Frankreich  Frankreich
Vereinigtes Konigreich  Vereinigtes Königreich
2012–2015Athiopien  Äthiopien
Elfenbeinküste  Elfenbeinküste
Gabun  Gabun
Kenia  Kenia
Sierra Leone  Sierra Leone
Japan  Japan
Kasachstan  Kasachstan
Pakistan  Pakistan
Korea Sud  Südkorea
Vereinigte Arabische Emirate  Vereinigte Arabische Emirate
Estland  Estland
Montenegro  Montenegro
Argentinien  Argentinien
Brasilien  Brasilien
Venezuela  Venezuela
Deutschland  Deutschland
Irland  Irland
Vereinigte Staaten  Vereinigte Staaten
2011–2014Benin  Benin
Botswana  Botswana
Burkina Faso  Burkina Faso
Kongo Republik  Republik Kongo
Indien  Indien
Indonesien  Indonesien
Kuwait  Kuwait
Philippinen  Philippinen
Rumänien  Rumänien
Tschechien  Tschechien
Chile  Chile
Costa Rica  Costa Rica
Peru  Peru
Italien  Italien
Osterreich  Österreich
2010–2013Angola  Angola
Politisches System der Libysch-Arabischen Dschamahirija  Libyen
Mauretanien  Mauretanien
Uganda  Uganda
Katar  Katar
Malaysia  Malaysia
Malediven  Malediven
Thailand  Thailand
Moldau Republik  Moldau
Polen  Polen
Ecuador  Ecuador
Guatemala  Guatemala
Schweiz  Schweiz
Spanien  Spanien
2009–2012Dschibuti  Dschibuti
Kamerun  Kamerun
Mauritius  Mauritius
Nigeria  Nigeria
Senegal  Senegal
Bangladesch  Bangladesch
China Volksrepublik  Volksrepublik China
Jordanien  Jordanien
Kirgisistan  Kirgisistan
Saudi-Arabien  Saudi-Arabien

Ungarn  Ungarn
Kuba  Kuba
Mexiko  Mexiko
Uruguay  Uruguay
Belgien  Belgien
Norwegen  Norwegen
Vereinigte Staaten  Vereinigte Staaten
2008–2011Burkina Faso  Burkina Faso
Gabun  Gabun
Ghana  Ghana
Sambia  Sambia
Bahrain  Bahrain
Japan  Japan
Pakistan  Pakistan
Korea Sud  Südkorea
Slowakei  Slowakei
Ukraine Ukraine
Argentinien  Argentinien
Brasilien  Brasilien
Chile  Chile
Frankreich  Frankreich
Vereinigtes Konigreich  Vereinigtes Königreich
2007–2010Agypten  Ägypten
Angola  Angola
Madagaskar  Madagaskar
Sudafrika  Südafrika
Indien  Indien
Indonesien  Indonesien
Katar  Katar
Philippinen  Philippinen
Bosnien und Herzegowina  Bosnien und Herzegowina
Slowenien  Slowenien
Bolivien  Bolivien
Nicaragua  Nicaragua
Niederlande  Niederlande
Italien  Italien
2006–2009Dschibuti  Dschibuti
Kamerun  Kamerun
Mauritius  Mauritius
Nigeria  Nigeria
Senegal  Senegal
Bangladesch  Bangladesch
China Volksrepublik  Volksrepublik China
Jordanien  Jordanien
Malaysia  Malaysia
Saudi-Arabien  Saudi-Arabien
Aserbaidschan  Aserbaidschan
Russland Russland
Kuba  Kuba
Mexiko  Mexiko
Uruguay  Uruguay
Deutschland  Deutschland
Kanada  Kanada
Schweiz  Schweiz
2006–2008Gabun  Gabun
Ghana  Ghana
Mali  Mali
Sambia  Sambia
Japan  Japan
Pakistan  Pakistan
Sri Lanka  Sri Lanka
Korea Sud  Südkorea
Rumänien  Rumänien
Ukraine Ukraine
Brasilien  Brasilien
Guatemala  Guatemala
Peru  Peru
Frankreich  Frankreich
Vereinigtes Konigreich  Vereinigtes Königreich
2006–2007Algerien  Algerien
Marokko  Marokko
Sudafrika  Südafrika
Tunesien  Tunesien
Bahrain  Bahrain
Indien  Indien
Indonesien  Indonesien
Bangladesch  Bangladesch
Polen  Polen
Tschechien  Tschechien
Argentinien  Argentinien
Ecuador  Ecuador
Finnland  Finnland
Niederlande  Niederlande

Präsidenten

NrNameLandAmtszeit
18.Omar ZniberMarokko  Marokko10.01.2024 – 31.12.2024[21]
17.Václav BálekTschechien  Tschechien01.01.2023 – 31.12.2023
16.Federico VillegasArgentinien  Argentinien01.01.2022 – 31.12.2022
15.Nazhat Shameem KhanFidschi  Fidschi01.01.2021 – 31.12.2021
14.Elisabeth Tichy-FisslbergerOsterreich  Österreich01.01.2020 – 31.12.2020[22]
13.Coly SeckSenegal  Senegal01.01.2019 – 31.12.2019[23]
12.Vojislav ŠucSlowenien  Slowenien01.01.2018 – 31.12.2018
11.Joaquín Alexander Maza MartelliEl Salvador  El Salvador01.01.2017 – 31.12.2017[24]
10.Kyonglim ChoiKorea Sud  Südkorea01.01.2016 – 31.12.2016[25]
9.Joachim RückerDeutschland  Deutschland01.01.2015 – 31.12.2015[26]
8.Baudelaire Ndong EllaGabun  Gabun16.06.2014 – 31.12.2014
7.Remigiusz HenczelPolen  Polen01.01.2013 – 31.12.2013[27]
6.Laura Dupuy LasserreUruguay  Uruguay19.06.2011 – 09.12.2012
5.Sihasak PhuangketkeowThailand  Thailand19.06.2010 – 18.06.2011[28]
4.Alex Van MeeuwenBelgien  Belgien19.06.2009 – 18.06.2010[28]
3.Martin Ihoeghian UhomoibhiNigeria  Nigeria19.06.2008 – 18.06.2009
2.Doru Romulus CosteaRumänien  Rumänien19.06.2007 – 18.06.2008
1.Luis Alfonso de AlbaMexiko  Mexiko19.06.2006 – 18.06.2007

Aufgaben und Ziele

Hohe Kommissarin für Menschenrechte Navi Pillay, die damalige UNHRC-Präsidentin Laura Dupuy Lasserre und Mitglieder des OHCHR-Sekretariats bei der Eröffnung der UNHRC-Sitzung zum Bürgerkrieg in Syrien 2012

Der Menschenrechtsrat soll gemäß seiner Gründungsresolution als Hauptforum der Vereinten Nationen für den Dialog und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Menschenrechte dienen. Sein Hauptaugenmerk liegt darauf, Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, ihre Menschenrechts-Verpflichtungen mittels Dialog, technischer Hilfe und des Aufbaus von Kapazitäten einzuhalten. Er gibt auch Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Völkerrechts auf dem Gebiet der Menschenrechte an die Generalversammlung ab. Geleitet sein soll er von den Prinzipien Universalität, Unparteilichkeit, Objektivität und Nicht-Selektivität.

In der Resolution 60/251 hat der Menschenrechtsrat folgende Hauptaufgaben und Ziele festgelegt:

  1. Schutz von Opfern von Menschenrechtsverletzungen
  2. Förderung des Schutzes und Umsetzung der Menschenrechte
  3. Entwicklung von neuen Konzepten und Politiken
  4. Ausarbeitung neuer Menschenrechtsstandards, sowohl auf internationaler als auch nationaler Ebene
  5. Verhütung und Vorbeugung von Menschenrechtsverletzungen
  6. Koordination der Menschenrechtsarbeit der UNO
  7. Weiterverfolgung und Umsetzung

Institutionen

In Erfüllung des Mandats, das ihm von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Resolution 60/251 übertragen wurde, hat der Menschenrechtsrat mit Resolution 5/1 vom 18. Juni 2007 folgende Institutionen errichtet:[29]

  • Universelle Periodische Überprüfung:
Ziff. 5 lit. e der Resolution 60/251 gibt dem Rat eine „universelle, regelmäßige Überprüfung der Erfüllung der jedem Staat obliegenden und von ihm eingegangenen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Menschenrechte“ auf. Diese Aufgabe wurde mit Beschluss des Rats 6/102 vom 27. September 2007 durch Allgemeine Leitlinien für die Erstellung von Informationen im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung konkretisiert.[30] Dem Verfahren müssen sich seit 2007 alle Mitgliedstaaten regelmäßig alle viereinhalb Jahre unterziehen. Der erste Zyklus fand von 2008 bis 2011 statt, der zweite von 2012 bis 2016, der dritte Zyklus begann 2017 und ist bis 2022 geplant.[31][32] Das Verfahren soll sicherstellen, dass regelmäßig überprüft wird, ob ein Staat seine menschenrechtlichen Verpflichtungen erfüllt, insbesondere aus der Charta der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den vom jeweiligen Staat ratifizierten Menschenrechtsabkommen sowie gegebenenfalls dem Humanitären Völkerrecht, das in bewaffneten Konflikten gilt. Dabei geht es nicht nur um Kontrolle, sondern auch um die Bereitstellung von Hilfe bei Problemen in der Umsetzung. In solchen Fällen können das Hochkommissariat für Menschenrechte und andere UNO-Agenturen ihre Unterstützung anbieten.
Das Verfahren ist die wichtigste Innovation des Menschenrechtsrats. Es dient allerdings nicht einem Ersatz der bestehenden, von Expertengremien geführten Staatenberichtsverfahren im Zusammenhang mit den diversen Menschenrechtsverträgen, sondern stellt ein System der Überprüfung von Staaten durch Staaten dar. Der Vorgang basiert auf internationaler Zusammenarbeit und gemeinsamem Dialog.
  • Sonderverfahren:
Die von der Menschenrechtskommission entwickelten Sonderverfahren oder „Special Procedures“ befassen sich anlassbezogen mit der Menschenrechtssituation in einem bestimmten Staat oder mit einem bestimmten, international virulenten Menschenrechtsthema.[33] Die Mandate sind somit entweder länderspezifisch oder thematisch. Die Mandatsträger können Einzelpersonen (Sonderberichterstatter) oder Arbeitsgruppen sein und müssen über das notwendige Fachwissen verfügen. Sie dürfen keine Eigeninteressen verfolgen. Alle Mandatsträger müssen den Menschenrechtsrat jährlich über ihre Arbeit informieren. Bei Anfrage der Generalversammlung müssen sie dieser ihre Untersuchungsergebnisse vorlegen.[34]
  • Beratender Ausschuss:
Der Beratende Ausschuss ist ein Diskussions- und Fachgremium und wurde durch den Rat als dessen Unterorgan ins Leben gerufen. Ihm gehören 18 vom Rat gewählte Sachverständige an. Der Ausschuss hat die Aufgabe, den Menschenrechtsrat durch Bereitstellung von Expertenwissen und wissenschaftlichen Studien zu unterstützen und damit die Funktion eines Think Tanks. Er ersetzt die ehemalige einflussreiche „Unterkommission für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte“.[35]
  • Beschwerdeverfahren:
Das Beschwerdeverfahren geht zurück auf die VN-Resolution 1503 (XLVIII) vom 27. Mai 1970, mit der ein Verfahren für die Behandlung von Mitteilungen über Verletzungen von Menschenrechten und Grundfreiheiten geschaffen wurde (sog. „1503-Beschwerdeverfahren“),[36] geändert durch Resolution 2000/3 vom 19. Juni 2000.[37] Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine Verletzung von Menschenrechten und Grundfreiheiten zulässig. Sie kann von einer Person oder einer Personengruppe (Nichtregierungsorganisationen) eingereicht werden, die behauptet, Opfer von Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu sein. Zwei gesonderte Arbeitsgruppen des Rats, die aus Mitgliedern des Beratenden Ausschusses bestehen, prüfen die Mitteilung. Das Beschwerdeverfahren soll unter anderem opferorientiert und so vertraulich wie zeitnah durchgeführt werden. Gegebenenfalls wird dem Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte empfohlen, dem betroffenen Staat technische Zusammenarbeit, Hilfe zum Kapazitätsaufbau oder Beratende Dienste zur Verfügung zu stellen.[38][39] Weitergehende Sanktionen sind nicht vorgesehen. Von den rund 20 000 Beschwerden pro Jahr wird nur eine sehr geringe Zahl auch zugelassen.[40]

Kritik

Verurteilungen des UN-Menschenrechtsrats nach Ländern, 2006–2015
LandAnzahl
Israel
  
61
Syrien
  
15
Myanmar
  
12
Nordkorea
  
8
Iran
  
4
Belarus
  
4
Eritrea
  
3
Sri Lanka
  
3
Sudan
  
2
Libyen
  
2
Honduras
  
1
Quelle: UN Watch[41]
  • Auch nach der Reform des Rates gelangten Menschenrechte verletzende Staaten in den Besitz einer Stimme im Menschenrechtsrat, da sich jedes UN-Mitgliedsland ohne Auswahlkriterien für den Rat bewerben kann und die Mitglieder durch eine einfache Mehrheit der UN-Vollversammlung gewählt werden, in welcher Demokratien mit Gewaltentrennung in einer Minderheit sind. Dies steht im Gegensatz zum Anspruch des Rates, ihre Mitglieder müssten höchsten Menschenrechtsstandards entsprechen. Die im Westen geltenden Werte – von der Pressefreiheit bis zum Recht auf körperliche Unversehrtheit – werden Berichten westlicher Ratsmitglieder zufolge offensiv in Frage gestellt.[42] So sprach auch der ehemalige UN-Sonderberichterstatter über Folter Manfred Nowak im Jahr 2010 beispielsweise davon, dass im Menschenrechtsrat jene „Staaten, die die Menschenrechte am meisten verletzen, […] die Mehrheit“ hätten.[43][44]
  • Von Kritikern wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass viele Entscheidungen des Rates politisch motiviert seien und nicht aus der Perspektive der Menschenrechte heraus getroffen würden. So würden die menschenrechtsverletzenden Staaten sich und ihre Verbündeten gegenseitig schützen.[45] Besonders die stimmstarke Organisation islamischer Staaten schmettert regelmäßig Vorwürfe bezüglich Menschenrechtsverletzungen etwa in Usbekistan, dem Iran oder durch die Hamas im Gazastreifen ab.[42] Auch im Darfur-Konflikt wurde auf Betreiben der afrikanischen und asiatischen Staaten, die im Menschenrechtsrat eine Mehrheit bilden, eine scharfe Verurteilung der schweren Menschenrechtsverletzungen mehrfach abgelehnt.[46][47]
  • Als der britische Menschenrechtsaktivist David Littman am 16. Juni 2008 vor dem UNHRC gerade ein kritisches Referat über die Menschenrechtslage und Gewalt gegen Frauen in islamischen Ländern (Genitalverstümmelungen, Steinigungen und Zwangsverheiratungen) hielt, wurde er auf Druck von pakistanischen und ägyptischen Delegierten unterbrochen. Der rumänische Ratspräsident beendete die Diskussion anschließend und forderte Littmann dazu auf, von jeglicher „Beurteilung oder Bewertung einer bestimmten Religion“ Abstand zu nehmen.[48][49][50][51]
  • In Sri Lanka wurde nach dem Ende des Bürgerkriegs gegen die Tamil Tigers 2009 verhindert, dass das Vorgehen der Armee bezüglich Menschenrechtsverletzungen untersucht wird. Beiden Seiten werden schwere Missachtung der Menschenrechte (Nutzung von Zivilpersonen als menschliche Schutzschilde, militärischer Angriff auf Spitäler, willkürliche Abführungen von des Terrorismus Verdächtigten) vorgeworfen. Eine von Sri Lanka selbst eingebrachte Resolution, die den Zugang zu den Kampfgebieten für Hilfsorganisationen erst dann erlauben soll, „wenn es angebracht sei“ (womit eine Untersuchung unterbunden wird), wurde (u. a. von Kuba, China, Ägypten) gegen die Stimmen unter anderem von Deutschland (und elf weiteren Staaten) angenommen.[52]
  • Delegierte jener Staaten, die der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) angehören und die ein Drittel der Sitze im Rat innehaben, verhindern nach Ansicht der Kritiker regelmäßig Diskussionen über Menschenrechtsverletzungen in ihren Staaten. Sie berufen sich dabei darauf, dass das Rechtssystem der Scharia Bestandteil ihrer Religion ist und somit jeder Kritik enthoben sei.[53] Zudem versuchen diese Staaten Religionskritik als Rassismus abzustempeln, welcher in westlichen Industriestaaten strafbar ist. Am 26. März 2009 verabschiedete der Menschenrechtsrat eine Resolution zur Unterbindung jeglicher Religionskritik, wobei nur der Islam namentlich genannt wird. Mit 23 zu 11 Stimmen verabschiedete das Gremium eine Erklärung, die die UN-Mitgliedstaaten auffordert, ihre nationale Gesetzgebung im Sinne des Schutzes vor Diffamierung bzw. Beleidigung (defamation of religion) einer Religion zu modifizieren.[54] Über 200 Bürger- und Menschenrechtsorganisationen aus 46 Staaten, darunter auch muslimische, lehnten die völkerrechtlich nicht bindende Resolution in einer gemeinsamen Erklärung ab. Der Sprecher einer der Organisatoren der Erklärung bezeichnete die Resolution als „unnötig und gefährlich“.[55]

  • Demgegenüber beschäftigte sich der Rat allein im Jahr 2007 auf Betreiben der islamischen Mitglieder 120 Mal mit dem Nahostkonflikt und verabschiedete zahlreiche Resolutionen gegen Israel, während der Antrag westlicher Staaten auf die Einbeziehung und Verurteilung möglicher palästinensischer Menschenrechtsverletzungen jeweils abgelehnt wurde.[56] Die Nichtregierungsorganisation UN Watch trug im Juni 2015 die Adressaten aller länderspezifischen Verurteilungen des Menschenrechtsrates zusammen und kritisierte abermals den Fokus auf Israel bei völliger Abstinenz derartiger Resolutionen gegen UN-Mitgliedstaaten wie die Volksrepublik China, Afghanistan, den Irak, die USA oder Russland.[41] Die USA hatten im Juni 2008 angekündigt, ihren Beobachterstatus nur noch in besonders dringenden Fällen wahrzunehmen. Die damalige Außenministerin Condoleezza Rice sagte dazu, es bringe wenig, sich an einem Gremium zu beteiligen, welches nur Israel angreife.[53] Unter der Regierung von Präsident Obama ließen sich die Vereinigten Staaten als Kandidat für die Wahlen am 12. Mai 2009 aufstellen und sind in den Rat gewählt worden.[57] Im Juni 2018 erklärten die USA ihren Austritt aus dem Rat, weil zu viele „Despoten“ Mitglieder wären.[58] Die amerikanische UN-Botschafterin Haley beschuldigte den Rat ein weiteres Mal, eine israelfeindliche Haltung zu vertreten.[59]
  • Bei einer Abstimmung der Generalversammlung am 13. Mai 2010 wurden mit Angola, Ecuador, Guatemala, Katar, Libyen, Malaysia, den Malediven, Mauretanien, Moldawien, Polen, Spanien, der Schweiz, Thailand und Uganda 14 weitere Staaten für eine dreijährige Amtszeit in den Menschenrechtsrat gewählt.[60] Insbesondere die Wahl Libyens als eine der „langlebigsten und brutalsten Tyranneien“ stieß bei Menschenrechtsgruppen auf heftigen Protest.[61] Am 1. März 2011 entschied die UN-Generalversammlung durch Konsens den Ausschluss von Libyen aus dem UN-Menschenrechtsrat.[62]
  • Im Vorfeld der UN-Vollversammlung 2016 hatten 80 Menschenrechts- und Hilfsorganisationen dazu aufgerufen, die Wiederwahl Russlands aufgrund dessen Rolle im Syrischen Bürgerkrieg zu verhindern.[63] Überraschend scheiterte Russland bei der Wahl tatsächlich gegen Ungarn und Kroatien, wogegen Saudi-Arabien trotz schwerer Menschenrechtsverletzungen und des Krieges im Jemen wiedergewählt wurde.[64]
  • Kritik bei Menschenrechtsgruppen rief 2018 die Wahl des senegalesischen UN-Botschafters Coly Seck zum Vorsitzenden des Menschenrechtsrates ab 2019 hervor. Es wurde auf die problematische Menschenrechtssituation im Senegal (unfaire Gerichtsverfahren, Einschränkung der Versammlungsfreiheit, des Rechts auf freie Meinungsäußerung, der Rechte von sexuellen Minderheiten, menschenunwürdige Haftbedingungen, fehlenden Schutz vor sexuellem Missbrauch für Kinder)[65][66] und die Beteiligung Senegals am Jemenkrieg an der Seite Saudi-Arabiens mit seinen verheerenden Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung hingewiesen.

Literatur

  • Daniela Karrenstein: Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. Mohr Siebeck, Tübingen 2011, ISBN 978-3-16-150909-4.
  • Gunnar Theissen: Mehr als nur ein Namenswechsel. Der neue Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. In: Vereinte Nationen. 54, 2006, S. 138–146.
  • Norman Weiß: Der neugeschaffene Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (PDF). In: MenschenRechtsMagazin. 2006, S. 80–86.
  • Eckart Klein, Marten Breuer: (Un-)Vollendete Reformschritte in den Vereinten Nationen: die Beispiele Sicherheitsrat und Menschenrechtsrat. In: Hans J. Münk (Hrsg.): Die Vereinten Nationen – sechs Jahrzehnte nach ihrer Gründung. Bilanz und Reformperspektiven. 2008, S. 75–116.
  • Maximilian Mertel: Die „Special Procedures“ des UNO-Menschenrechtsrates. VDM Verlag Dr. Müller, 2010, ISBN 978-3-639-25525-6, S. 46 und 54.

UN-Dokumente

Weblinks

Commons: UN-Menschenrechtsrat – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: UN-Menschenrechtsrat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise